der Hochſchulreife in ſechs Jahren nötig iſt. Zwar wird wie an anderen höheren Lehranſtalten den Schülern mit der Verſetzung nach Oberſekunda das Zeugnis über die ſogenannte mittlere Reife erteilt(Min.⸗Erlaß vom 17. März 1925; A II, N 22, A III), jedoch iſt es wegen der beſonderen Aufgaben der Aufbau⸗ ſchulen wünſchenswert, daß alle Schüler das ernſte Beſtreben haben, die ganze Schule zu durchlaufen, damit der geiſtigen Führerſchicht unſeres Volkes dauernd neue Kräfte aus den bodenſtändigen und handarbeitenden Kreiſen zugeführt wer⸗ den. Die Aufbauſchule bietet den Eltern den Vorteil, daß ſie ihre Kinder drei Jahre länger bei ſich im Hauſe haben, als wenn ſie ſie im Alter von 10 Jahren einer neunklaſſigen höheren Schule zuführen würden. Hinzu kommt, daß bei vielen Kindern eine ausgeſprochene Begabung erſt nach dem 10. Lebensjahre in Er⸗ ſcheinung tritt. Von der herkömmlichen höheren Schule unterſcheidet ſich die Auf⸗ bauſchule alſo dadurch, daß äußerlich betrachtet die Klaſſen Sexta, Quinta und Quarta fehlen. Die Lehrſtoffe dieſer Anterſtufe, ſoweit ſie nicht ſchon in der Volks⸗ ſchule behandelt ſind, werden in den unteren Klaſſen der Aufbauſchule(A III, O II!) durchgenommen. Daran ſchließt ſich die Behandlung der geſamten übrigen Lehr⸗ ſtoffe einer höheren Lehranſtalt. Die Aufbauſchule iſt alſo eine vollwertige öffent⸗ liche höhere Lehranſtalt, wie das Gymnaſium, Realgymnaſium, Oberrealſchule und die grundſtändige(d. h. neunklaſſige) deutſche Oberſchule. Dem hat der Herr Miniſter in ſeinem Erlaß vom 2. April 1925 A II N 385 Ausdruck gegeben, in⸗ dem er ſagt: „Es kann ſowohl nach der Denkſchrift über die Aufbauſchule als auch nach den Richtlinien für einen Lehrplan für dieſe keinem Zweifel unter⸗ liegen, daß die Aufbauſchulen i. E. zu den Vollanſtalten gezählt wer⸗ den müſſen.“
Anſere Schule unterrichtet nach dem Lehrplan der deutſchen Oberſchule. Im Vordergrund ſtehen die Fächer, für die die Volksſchule die Grundlagen gelegt hat, alſo Religion, Deutſch, Geſchichte, Erdkunde, Mathematik und Naturwiſſen⸗ ſchaften. Dazu tritt im erſten Fahre(Untertertia) als erſte Fremdſprache Engliſch, im dritten Jahre(Anterſekunda) Latein. Das Engliſche wurde gewählt einmal, weil die Einführung in dieſen, dem Deutſchen verwandten Kulturkreis eine natür⸗ liche Erweiterung der Deutſchkunde möglich macht, dann aber auch deswegen, weil die engliſche Sprache den größtmöglichſten Vorteil für die praktiſche Ver⸗ wertung bietet.*) Das Lateiniſche andererſeits ſoll die Schüler befähigen, ſpäter bei ihren Studien die Grundlagen unſerer Kultur aus den Quellen zu ſchöpfen; zudem eröffnet es ihnen ohne Nachprüfung die Laufbahn eines Arztes, Tierarztes, Apothekers, Studienrats, Richters und Rechtsanwalts und mit einer Nachprüfung im Griechiſchen und Hebräiſchen auch den Pfarrerberuf. Die beſondere Betonung
*) über die Einführung von wahlfreiem Anterricht im Franzöſiſchen vergl. Seite 7.
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