Jahrgang 
1929
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Mitteilungen an die Eltern.

Wir weisen die Eltern immer wieder auf die Schulordnung hin und bitten sie, in ihr nicht eine Summe von Bestimmungen zu erblicken, die erfunden sind, um Eltern und Schülerinnen zu quälen, sondern vielmehr sich folgendes klarzumachen: Wo 300 Schülerinnen mit ihren vielerlei Wünschen an 20 Lehrkräfte herantreten, da müßte eine Unzahl von Willkürlichkeiten und Ungerechtigkeiten entstehen, wenn für die Behandlung solcher Fälle nicht einheitliche Grundsätze geschaffen wären. Diese Grundsätze sind uns das Wichtigste an der Schulord- nung, und wir wünschten sehr, die Eltern sähen ein, daß sie ihnen sich mit Rücksicht auf die allgemeine Ordnung, Gleichmäßigkeit und Gerechtigkeit unterwerfen müssen. Sie dürfen außerdem versichert sein, daß die Schulordnung vonseiten der Schule nicht engherzig ge- handhabt wird.

Wir machen besonders auf einige Punkte aufmerksam, die immer wieder Schwierig- keiten machen. Wenn die Schülerinnen einen Urlaub vom Unterricht aus dringenden Gründen brauchen, so dürfen sie dem Unterricht unter allen Umständen erst dann fernbleiben, wenn der Urlaub ausdrücklich erteilt ist. Schülerinnen, die wegen kurzer Krankheit fehlen, dürfen während dieser Zeit keinesfalls Konzerte, Kinos, Theater, Gesellschaften und dergl. besuchen. Urlaub im Anschluß an Ferien missen die Eltern mindestens 10 Tage vor dem ersten Urlaubs- tage schriftlich beim Provinzialschulkollegium Koblenz durch den Direktor beantragen.

Wo eine Schulordnung verloren gegangen ist, bitten wir dringend, eine neue anzufordern.

Die Schule bittet die Eltern, darauf zu achten, daß ihre Töchter nicht stundenlang zwecklos auf den Straßen der Stadt herumbummeln, und daß sie Bälle, Tanzgesellschaften und dergl. nicht allzu lange und nicht allzu jung besuchen. Die Pflichten, die heute die Schule den Schülerinnen auferlegt, sind sehr zahlreich, ihre Erfüllung erfordert den ganzen Menschen.