Jahrgang 
1908
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VIII. Mitfeilunsen.

Die Anmeldungen zur Aufnahme erfolgen in den letzten Wochen des Schuljahres mündlich oder schriftlich an den Direktor. Von den Aufnah mebedingungen handeln§§ 13 der

Schulordnung, welche folgendermassen lauten:

§ 1. Die Aufnahme neuer Schüler findet bei dem Beginne des Schuljahres zu Ostern statt; im Laufe des Jahres ist die Aufnahme nur ausnahmsweise aus besonderen Gründen zulässig.

§ 2. Vor Ablauf des 9. Lebensjahres dürfen Schüler nicht auf das Gymnasium aufgenommen werden. Ausnahmen sind nur bei solchen Knaben gestattet, welche längstens binnen 3 Monaten nach Beginn des Schuljahres das 9. Lebens- jahr vollenden, und auch dann nur unter Voraussetzung genügender körperlicher und geistiger Entwickelung. Als An- fangstag des neuen Schuljahres gilt der 1. April.

§ 3. Jeder neu Aufzunehmende hat bei seiner Anmeldung ein Zeugnis seiner bisherigen Lehrer über Fleiss, Kennt- nisse und sittliches Betragen, ein Geburts- bezw. Taufzeugnis, sowie einen Impfschein, wenn der Aufzunehmende aber das zwölfte Jahr überschritten hat, auch ein Zeugnis über die zweite Impfung vorzulegen.

An Vorkenntnissen zur Aufnahme in Sexta sind erforderlich:

1. Geläufigkeit im Lesen und Schreiben deutscher und lateinischer Schrift, 2. einige Sicherheit in der Rechtschreibung,

3. praktische Kenntnis der Redeteile und des einfachen Satzes,

4. UÜbung in den vier Grundrechnungsarten mit unbenannten Zahlen,

5. Bekanntschaft mit den wichtigsten biblischen Geschichten.

Die Aufnahmeprüfung findet am Mittwoch, den 22. April, von früh 8 Uhr an im Gymnasium statt, der Unterricht beginnt Donnerstag, den 23. April, früh 7 Uhr.

Für das neue Schuljahr sind vorläufig folgende Ferien festgesetzt: 1) zu Pfingsten: Sonn- abend, den 6. Juni bis Montag, den 15. Juni einschliesslich; 2) Sommerferien: von Montag, den 13. Juli bis Montag, den 10. August einschliesslich; 3) Herbstferien: von Montag, den 28. September bis Montag, den 12. Oktober einschliesslich; 4) Weihnachtsferien: von Mittwoch, den 23. Dezember 1908 bis Donnerstag, den 5. Januar 1909 einschliesslich. 5) Osterferien: von Sonnabend vor Pal- marum bis Montag nach Quasimodogeniti einschliesslich.

Gesuche um teilweise oder ganze Befreiung vom Schulgeld sind schriftlich bis spâtestens zum 22. April an die Direktion einzureichen.

Der Direktor ist in allen Schulangelegenheiten Wochentags, Vormittag 1112 Uhr, in seinem Amtszimmer im Gymnasium zu sprechen.

Nachtrag zu Abschnitt I.

Wahrend des Drucks traf die Trauernachricht ein, daß Herr Professor Dr. Kühn am 22. März durch einen sanften Tod von seinen schweren Leiden erlöst worden sei. Am 25. Mäarz geleiteten Lehrerkollegium und Schüler den verehrten und geliebten Kollegen und Lehrer zur letzten Ruhe- stätte. Bei der vorausgehenden Trauerfeier in der Cruciskirche legten der Direktor im Namen des Lehrerkollegiums und abgeordnete Primaner im Namen der Schüler Blumenspenden am Sarg nieder, wobei der Direktor im Namen der Anstalt folgende Worte sprach:

In tiefer Trauer stehen wir, Lehrer und Schüler des Karl Friedrich-Gymnasiums, vor diesem Sarg, der die sterblichen Uberreste des seitherigen ersten Professors unserer Anstalt umschließt.

In Schlesien geboren und auf der Hochschule in Breslau vorgebildet, wurde Gottfried Kühn zunächst in seiner Schlesischen Heimat als Lehrer angestellt, folgte aber Ostern 1875 einer Be- rufung an das hiesige Gymnasium und wirkte hier ununterbrochen fast volle 33 Jahre lang. Thüringen wurde seine zweite Heimat, Eisenach seine zweite Vaterstadt, die er liebte und deren Geschichte er zu erforschen emsig bemüht war. Mit vortrefflichen philologischen Kenntnissen ausgerüstet verstand er es, bei seinem regen, nie erlahmenden Wissensdrang dieses geistige Kapital nicht nur zu bewahren, sondern durch fortgesetztes wissenschaftliches Forschen zu vermehren.