Jahrgang 
1904
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15. ganz mit Unrecht trägt, da es einfach ein Erlass des fürstlichen Kammerdirektors und Statthalters Frhrn. Prüschenk von Lindenhofen auf Berka v. d. Hainich ist, in dem Ein Ehrsamer und Wohl- weiser Rat der Stadt Eisenach eine gewaltige Nase wegen Eingriffe in Rechte der landesfürstlichen Regierung erhält mit der unverblümten Drohung, wenn E. E. Rat sich nicht bescheide, werde der Landesherr ihm überhaupt die Jurisdiktion vollends nehmen, worauf dann eine genaue Abgrenzung der Schranken folgt, innerhalb deren die Stadtbehörde sich fortan zu halten habe.

Dieser Erlass darf geradezu als die Aufhebung des Schöppenstuhles angeschen werden. Die Zeiten waren vorbei, in denen Eisenachs Bürger ihre Hoffnungen bis zur schwindelnden Höhe der Reichsstadtschaft erhoben hatten. Eisenach war ein aumes kleines Landstädtchen geworden, in dem während des dreissigjährigen Krieges Hunger, Pest und Brand die letzten Keime mittelalterlichen Bürgertrotzes vollends erstickt hatten. Schliesslich sind wohl die Väter der Stadt ganz froh gewesen, als mitten in dem brausenden Toben des beginnenden Befreiungskrieges Herzog Karl August durch landesherrliche Verfügung die bisherige Stadtverfassung ganz aufhob.

IV.

Die Ratsfasten sind das Verzeichnis der städtischen Behörden Eisenachs von den Anfängen städtischer Selbstverwaltung an bis zum Ende der alten Verfassung 1812. Ihr Urheber ist der Mag. Quirinus Thalmann, genannt Bissander, welcher von 1566 bis 1580 Rektor der damaligen schola provincialis, des jetzigen Karl Friedrich-Gymnasiums, war, dann aber in den Rat gewählt wurde, und demselben als Ratsherr und Bürgermeister bis zu seinem 1609 erfolgten Tode angehört hat. ¹) Thalmann hat das 1247 beginnende Verzeichnis mit grossem Fleiss aus alten Urkunden zusammen- gestellt und bis zu seinem Tode fortgeführt. Die Arbeit wurde dann von dem städtischen Diakonus Johann Himmel bis 1628 fortgesetzt.

Diese älteren Ratsverzeichmsse sind erhalten in den sogen. Schedulae Himmelianae auf S. 255 bis 257 und 263 353 des sogen.roten Buches der Pfarrbibliothek von St. Georgen, jetzt der Karl Alexander-Bibliothek einverleibt.

Eine Abschrift davon, hergestellt durch den Gymnasialdirektor Chr. Juncker, befindet sich in einem Foliobande, der sich in der Bibliothek des Karl Friedrich-Gymnasiums vorfindet?), Bl. 212 230.

Aus den schedulae Himmelianae ist dann im XVII. Jahrhundert ein Auszug angefertigt worden, der in einem Foliobande unter dem TitelRatsregiment im hiesigen städtischen Archiv aufbewahrt wird. Von 1635 an ist dann das Verzeichnis durch die Stadtschreiber bis 1813 fortgeführt worden, in welchem Jahre die städtische Verfassung durch Herzog Karl August aufgehoben wurde. Dieses Verzeichnis folgt am Ende der vorliegenden Ausführungen.

Die Bedeutung der Ratsfasten liegt nun darin, dass wir aus ihnen ein Bild der Entwickelung der städtischen Verfassung und Verwaltung Eisenachs vom XIII. bis ins XIX. Jahrhundert gewinnen

¹) Näheres über ihn bei Rein, Zeitschr. II, 163, Funkhänel im Programm d. Gymn. v. 1854 u. Kühn, Regesten z. Gesch. d. K. P.-Gymn. 1894, p. 6. ²) Näheres Kühn, Programm 1886, p. 2.