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führung des Lesebuchs von Evers und Walz von 1901 ab. Auch die Einführung eines biblischen Lesebuchs für Gie unteren Klassen, und zwar des von Schäfer und Krebs herausgegebenen, ward vom Ministerium genehmigt.
Am 5. Januar ward unser geliebter Landesherr, Seine Königliche Hoheit der Grossherzog Carl Alexander(S. S. 3) aus dem irdischen Dasein abgerufen. Der Director hielt bei Wieder- beginn der Schule die Gedächtnisrede, in der er die Verdienste des hohen Heimgegangenen, des Wiederherstellers der Wartburg, um Eisenach, um das Grossherzogtum, um Kunst und Litteratur und um das deutsche Vaterland zu schildern versuchte.
Am 26. Januar ward der Geburtstag Seiner Majestät des deutschen Kaisers festlich begangen. Herr Dr. Hossfeld hielt die Festrede über die Erweiterung der Herrschaft des Menschen über Raum und Zeit im 19. Jahrhundert.
Die schriftliche Reifeprüfung fand in den Tagen vom 11. bis 16. Februar statt. Die mündliche Reifeprüfung wurde unter dem Vorsitz des mit der Leitung betrauten Directors am 6 Märæ ahgehalten. Zwölf Schüler traten in die Reifeprüfung ein und erhielten das Reifezeugnis, fünf von ihnen unter Befreiung von der mündlichen Prüfung. Ausserdem waren dem Gymnasium durch Verf. vom 15. Jan. und 28. Jan. 1901 zwei Extraneer zugewiesen und zwar zur Ergänzungs- prüfung Paul Assmann aus Halle und zur vollen Prüfung Rudolf Hergt aus Jena. Beide erhielten das Reifezeugnis.
Am 9. Mäaärz fand die Entlassung der mit dem Reifezeugnis abgehenden Schüler statt. Der Primus Peters sprach im Namen der Abgehenden; der Director entliess dann die Abgehenden mit einer Rede, in welcher er seine Ansicht über das Verhältnis von Leben und Wissenschaft kurz nu entwickeln versuchte.
Den Kunstunterricht in Oberprima(für freiwillig sich beteiligende Schüler eine Stunde wöchentlich) hat Herr Dr. Heubach mit dankenswerter Bereitwilligkeit seit Ostern übernommen und durchgefülrt.
Aus den Verfügungen des Grossh. Staatsministeriums wird die folgende zur Nachachtung für Schüler und Eltern hiermit zaur öffentlichen Kenntnis gebracht:
„Das Schulgeld wird vierteljährlich an die Gymnasialkasse vorausbezahlt, und zwar regelwässig zu Aufang des betreffenden Kalendervierteljahres. Es ist auch von solchen Schülern, die das Gymnasium verlassen, für das betreffende Kalendervierteljahr zu entrichten, wenn ihr Abgang dem Director nicht rechtzeitig angezeigt wird. Als àusserste Abmeldungstermine, bei deren Nichteinhal- tung die Bezahlung des Schulgeldes noch zu erfolgen hat, werden bis auf Weiteres festgesetzt:
1., flir das erste Vierteljahr der letzte Tag der Weihnachtsferien,
2., für das zweite Vierteljahr der letzte Tag der Osterferien,
3., für das dritte Vierteljahr der letzte Tag vor dem Beginn der Sommerferien, 4., für das letzte Vierteljahr der letzte Tag der Michaelisferien.
Die Zahlungstage werden den Schülern bekannt gemacht und sind pünktlich einzuhalten. Rück- stündige werden durch einen Boten der Kassenverwaltung erinnert, dem dafür eine Gebühr von 20%₰ für jeden Gang zu entrichten ist.“


