Jahrgang 
1901
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VII. AUFNAHME.

Die Anmeldungen zur Aufnahme erfolgen in den letzten Wochen des Schuljahres mündlich oder schriftlich an den Direktor. Vorzulegen ist 1) ein Geburts- oder Taufschein, 2) ein Impfschein bez. Wiederimpfungsschein, 3) ein Zeugnis über den bisherigen Unterricht. Der Aufzunehmende muss in der Regel das 9. Lebensjahr zurückgelegt haben. An Vorkenntnissen zur Aufnahme in Sexta sind erforderlich:

.Gelaäufigkeit im Lesen und Schreiben deutscher und lateinischer Schrift. .Einige Sicherheit in der Rechtschreibung.

3. Praktische Kenntnis der Redeteile und des einfachen Satzes.

. Übung in den 4 Spezies mit unbenannten Zahlen.

5. Bekanntschaft mit den wichtigsten biblischen Geschichten.

Die Aufnahmeprüfung findet am Montag, den 15. April, von früh 8 Uhr an im Gymnasium statt.

Die hiesigen Buchhandlungen besitzen gedruckte Verzeichnisse der Bücher, die im Gymnasium gebraucht werden.

Eisenach, den 13. März 1901.

Dr. Otto Apelt.