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Louis Kobelius handelte in Lateinischer Sprache über den Einfluss der Hellenischen Bildung auf die der Neueren, der Unterprimaner Johannes Vollert in Deutscher über die beiden Kaiserge- schlechter der Hohenstaufen und der Hohenzollern. Zum Schluss entliess der Director mit einer Ansprache die Abiturienten. Am 5., 6. und 7. April fand die öffentliche Prüfung aller Klassen statt; am 8. April wurden die Censuren mitgetheilt und die Versetzungen verkündet.
Mit dem Schlusse des Schuljahres schied der Candidat Herr Dr. Jungfer von der Anstalt. Er hat derselben, namentlich während der Erkrankung des Herrn Professor Witzschel, gute Dienste geleistet.
Von allgemeinerem Interesse sind folgende Verfügungen des Grossherzogl. Staatsministeriums:
29. April 1875. Die Vertretung des erkrankten Religionslehrers Diaconus Dr. Gilbert in der vom Director vorgeschlagenen Weise wird genehmigt.
10. Mai 1875. Das Programmenwesen wird nach der zwischen den Deutschen Regierungen getroffenen Uebereinkunft geregelt.
12. September 1875. Den Schülern ist bei Beginn jedes Semesters die Betheiligung am Unterricht in der Grossherzoglichen Zeichenschule anzuempfehlen.
12. October 1875. Die Vertretung des erkrankten Prof. Dr. Witzschel in der vom Director vorgeschlagenen Weise wird genehmigt.
9. November 1875; erinnert an die Bestimmung, dass, wenn mehr als zwei Brüder das Gymnasium besuchen, das Ministerium ermächtigt ist, das Schulgeld für jeden der weiteren Brüder nach Befinden auf die Hälfte zu ermässigen.
21. Januar 1876; bestimmt, dass Franz Louis Schwarz aus Berga a. E. zur Abiturienten- prüfung als Extraneus zuzulassen Sei.
1. März 1876; genehmigt, dass die Feier der Abiturientenentlassung am Geburtsfeste S. M. des Kaisers stattfinde.
8. März 1876; genehmigt, dass vom diesjährigen Osterprogramm in den Klassen von Sexta bis Tertia einschliesslich nur die Schulnachrichten zur Vertheilung kommen.
10. März 1876; bestimmt, dass wegen Erkrankung des Geheimen Hofrath Dr. Schoell der Director bei der diesjährigen Maturitätsprüfung die Funktionen des Regierungs-Commissars übernehme.
24. April 1876. Nur solche Schüler unter neun Jahren dürfen in Sexta aufgenommen werden, welche längstens binnen drei Monaten nach Beginn des Schuljahres das neunte Lebensjahr vol- lenden, und auch diese nur unter der sorgfältig zu beachtenden Voraussetzung einer genügenden körperlichen und geistigen Entwickelung.
II. Lehrverfassung Uebersicht der im Schuljahre 1875— 76 behandelten Unterrichtsgegenstände
Primn. Orqdinarius der Director.
Lateinisch 8 St.: Ciceron. orator und de optimo genere orat. Horatius, im Sommer carm. lib. I. im Winter Sat. lib. I, mit Auswahl; wöchentliche Memorirübungen. Privatlectüre: Plauti miles, Terentii Phormio, Auswahl aus Cicero. Aufsätze und Extemporalien. Uebung im Lateinisch Sprechen im Anschluss an die Lectüre. 6 St. Weniger. Tacitus Annal. I. II. 1— 25; dann Germania 2 St. Witzschel.— Griechisch 6 St.: Platon. Apol. S., Crito, Phaedo 1— 18. 59 bis Schluss. Sophocl. Aias. Cursorisch Platon. Eutyphro, Hippias I. II. Privatlectüre: Soph. Antigone. Alle 14 Tage ein Extemporale oder Exercitium; grammatische Uebungen. 4 St. Schneidewind. Im S. Homeri


