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stelle zwischen Dr. Wilhelm und Dr. Benseler, Herrn Schläger zunächst provisorisch die letzte übertragen. Ueber ihre Lebensverhältnisse gaben die beiden neuen Lehrer folgende Mittheilungen:
Karl Gottfried Kühn wurde am 30. October 1843 zu Wüstewaltersdorf in Schlesien geboren, besuchte von Ostern 1856 bis 1863 das Gymnasium zu Schweidnitz und studirte darauf zu Breslau klassische Philologie. Am 17. März 1869 wurde er auf Grund seiner Dissertation „quaestiones Lucretianae grammaticae et metricae“ zum Dr. promovirt und bestand am 23. Juli desselben Jahres das Examen pro facultate docendi. Am 1. Kpril 1869 trat er sein Probejahr am Gymnasium zu Lauban an, von wo er am 1. October desselben Jahres an die städtische Realschule zu Bromberg überging. Aus dem französischen Kriege, den er, wie den österreichischen von 1866, durchgemacht, zurückgekehrt, wurde er bald an die Friedrich-Wilhelms-Realschule zu Grünberg in Schlesien berufen, an welcher er seit dem 1. April 1872 gewirkt hat.
Paul Richard Schläger, geboren am 17. Juni 1847 zu Teichwolframsdorf im Neu- stadter Kreise, besuchte das Gymnasium in Gera, das er Ostern 1867 mit denm Zeugniss der Reife verliess. Er studirte hierauf bis 1870 Philologie und Philosophie in Jena und ging dann an die in der Entwickelung begriffene höhere Bürgerschule zu Riesenburg in Westpreussen, wo er bis Michaelis 1871 den lateinischen Unterricht von Sexta bis Tertia ertheilte. Nachdem er darauf seiner Militärpflicht genügt und am 9. August 1873 zu Halle pro facultate docendi geprüft worden war, übernahm er zu Michaelis 1873 eine Stelle als Lehrer am Kefersteinschen Institut zu Jena. Er verliess diese Anstalt Ostern 1875.—
In den letzten Wochen des Semesters erkrankten die Herren Prof. Dr. Schwanitz und Diaconus Dr. Gilbert beide schwer; somit wurden die zumal um diese Zeit stark angespannten Kräfte der Lehrer noch durch weitere Vertretungsstunden in Anspruch genommen.
In den Tagen vom 22. bis 25. Februar fand die schriftliche Prüfung aller Klassen, am 12. März unter dem Vorsitz des Grossherzogl. Commissars Herrn Geheime Hofrath Dr. Schoell die mündliche Prüfung der Abiturienten statt. Dieselben erhielten sämtlich das Zeugniss der Reife.
Am 16., 17. und 18. März erfolgte die öffentliche Prüfung aller Klassen, am 19. März wurden die Censuren mitgetheilt und die Versetzungen verkündet.
Das Schuljahr schloss mit der Vorfeier des Geburtstags unsers Kaisers und der Entlassung der Abiturienten am 20. März. Nach einleitendem Gesange hielt Herr Prof. Dr. Witzschel die Festrede, in welcher er die geschichtliche Entwickelung der deutschen Kaisersage darstellte. Nachdem da- rauf der Oberprimaner Jacobi in deutscher Rede über Walther von der Vogelweide als nationaler Dichter und der Oberprimaner Putsche in lateinischer Sprache über das Thema: vita eius est be- atissima, cuius et sapientia fortunae et fortuna sapientiae suppeditat, gehandelt hatte, entliess der Director mit einer Ansprache die Abiturienten. Ein von einem früheren Schüler gedichteter Ab- schiedsgesang schloss die Feier. Nach derselben begab sich, da Herr Prof. Dr. Schwanitz wegen seiner Erkrankung vor Ostern nicht mehr die Schule besuchen durfte, das Collegium in dessen Wohnung, um dem scheidenden Amtsgenossen Lebewohl zu sagen. In ihm verlässt der älteste Lehrer die Anstalt; möge ihm ein friedliches Greisenalter bescheert sein!
Von allgemeinerem Interesse sind besonders folgende Ministerialrescripte:
4. Juni 1874. Das Schulgeld für Schüler aller Klassen beträgt vom 1. Juli 1874 ab jährlich 72 Mark. Ein Zuschlag von gleichem Betrage, also ein Schulgeld von 144 Mark, ist von denjenigen Schülern zu bezahlen, welche, resp. deren Eltern im Grossherzogthum keine Einkommen- steuer an den Staat bezahlen.
3. Juli 1874. Die von der Einrichtung der Staatseinkommensteuer gesetzlich befreiten personen, als das Personal des Oberappellationsgerichts und der Universität zu Jena einschliesslich der Witwen und Waisen, welche aus dem akademischen Witwen- und Waisenſiscus oder aus der Witwenkasse des Oberappellationsgerichts eine Pension beziehen, sind von dem seitens der Nicht- steuerzahler zu entrichtenden Zuschlag zum Schulgeld befreit.
5. September 1874. Die Vereinbarung der deutschen Regierungen bezüglich der Gym- nasien und deren Maturitätsprüfungen wird zur Nachachtung mitgetheilt.
24. September 1874. Erläuterung der Verfügung vom 4. Juni: nur diejenigen Schüler sind von der Entrichtung des Zuschlags zum Schulgeld befreit, welche, resp. deren Eltern, von


