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Staatsministerium der Landtag zu genehmigen beschlossen habe, dass eine Verstärkung der Lehr- kräfte an den beiden Gymnasien um je eine neue ordentliche Lehrerstelle mit einem etatmässigen Gehalte von 500 Thlr. bewirkt werde. Die nothwendige Folge davon war, dass eine anderere Ver- theilung der Lehrstunden vorzunehmen war. Dazu kam, dass die Direktion des Weimarischen Gymnasium einen Entwurf zur Umarbeitung der bis jetzt dort zu Grunde gelegten Lehrverfassung aufgestellt und der hohen Behörde vorgelegt hatte. Mit Rescript vom 10. November ging dieser Entwurf der hiesigen Gymnasialdirektion zur Einsichtnahme zu und sie wurde zugleich veranlasst, den bei dem hiesigen Gymnasium bestehenden Lehrplan einzusenden. In Folge dessen wurde dieser in wiederholten Konferenzen der Lehrer einer Revision unterzogen und die Lehrziele für die einzelnen Klassen nochmals geprüft und festgestellt in Rücksicht darauf, dass durch Vermeh- rung der Lehrkräfte ein Uebelstand in der Organisation, wenn auch noch nicht ganz beseitigt, doch beschränkt und gemildert werden konnte. Da in Quarta der griechische Unterricht beginnt, so musste der Kursus in dieser Klasse ein zweijähriger sein, da sonst das Ziel, welches durchschnittlich in den Gymnasien für das Griechische gesteckt ist, nicht zu erreichen war. Es war mithin nöthig, dass der Lehrer in denselben Stunden zwei verschiedene Abtheilungen zugleich beschäftigte, die einjährigen und die aus Quinta neu eintretenden Quartaner. Im neuen Schuljahre wird Tertia in der griechischen, lateinischen, französischen und deutschen Sprache in Unter- und Oberklasse ge- trennt, so dass jener durch den in Quarta kombinierten Unterricht im Griechischen herbeigeführte Uebelstand durch den besonderen griechischen Unterricht in Unter-Tertia aufgehoben wird. Den einjährigen Kursus in Quarta wenigstens für die reiferen Schüler dieser Klasse einzurichten hindert vor der Hand namentlich die Rücksicht auf die Mathematik, deren Elemente in dieser Klasse ge- lehrt werden müssen. Fällt die Kombination der Ober- und Unter-Tertia auch in Religion, Mathe- matik, Geschichte und Geographie weg, so fällt auch die leidige Rücksicht auf die beschränkten Lokale für diese Klassen weg, die uns nõthigen, über eine gewisse Anzahl Schüler nicht hinauszugehen.
Der revidierte, theilweise neu aufgestellte Lehrplan wurde durch Rescript vom 16. Februar 1871 bis auf Weiteres genehmigt.
Ferner wurde die Direktion durch Rescripte vom 20. Oktbr. und 1. Novbr. veranlasst, wegen Besetzung der neuen Lehrerstelle Vorschläge zu machen. Schon am 9. Januar 1871 wurde sie benachrichtigt, dass Ihre Königliche Hoheit, die Frau Grossherzogin-Regentin gnädigst genehmigt habe, dass diese Stelle vom 1. April d. J. an provisorisch mit Dr. philos. Benseler aus Leipzig besetzt werde. Nun konnte auch der Stundenplan für das bevorstehende Schuljahr aufgestellt werden; durch Rescript vom 9. März erfolgte bis auf Weiteres die Genehmigung.
Der neu angestellte Lehrer, Herr Dr. Franz Gustav Benseler, Sohn des rühmlich bekannten Philologen Dr. Eduard Benseler, ist zu Freiberg in Sachsen am 14. März 1846 geboren und be- suchte, als seine Eltern 1855 nach Leipzig übergesiedelt waren, zuerst das„moderne Gesammt- gymnasium“, dann das Gymnasium zu St. Nicolai. Von Ostern 1866 an besuchte er die Universität in Leipzig, hörte philosophische, pädagogische und philologische Vorlesungen, zugleich aber auch historische, germanische und romanische; überdies war er Mitglied des königl. philologischen Se- minars und anderer gelehrter Gesellschaften, sowie des pädagogischen Seminars des Professor Dr. Eckstein. Zu Weihnachten 1870 bestand er sein Staatsexamen, nachdem er zu Pfingsten desselben Jahres promoviert hatte mit der Dissertation: de nominibus propriis et latinis in is pro ius et græcis in κ,„ pro ¹ος, 1“ terminatis. Vorher hatte ihn der Tod seines Vaters in die Nothwendigkeit versetzt die grössere Hälfte des letzten Bandes des von ihm in dritter Auflage umgearbeiteten Lexicon griechischer Eigennamen von Pape zu vollenden.
Rescript vom 28. April 1870: die bei Gläser in Gotha erschienene Wandkarte der thüringischen Länder wird empfohlen.(Ist angeschafft worden.)
Vom 7. Jauuar 1871: über Mitbenutzung einer Turnhalle, welche die hiesige Stadtgemeinde für die Gemeindeschulen zu errichten beabsichtigt, wird die Direktion veranlasst sich im Einver- nehmen und nach Besprechung mit den Direktionen der übrigen betheiligten Unterrichtsanstalten berichtlich vernehmen zu lassen.


