14
Am 18. bis 22. März d. J. fertigten die diesjährigen Abiturienten die schriftlichen Aufgaben, darunter nach Anordnung der hohen Behörde durch Rescript vom 4. Februar auch eine mathematische, die von nun an einen Theil der schriftlichen Prüfung bilden soll. An den drei ersten Tagen arbeiteten auch die Schüler sämmtlicher Klassen ihre schriftlichen Aufgaben aus. Die mündliche Prüfung der Abiturien- ten fand am 27. Februar in Gegenwart des Herrn Geheimen Hofrathes Dr. Schöll als Grossherzoglicher
Regierungs-Kommissarius(Rescr. vom 14. Novbr. 1868 und 18. Febr. 1869) Statt. Für die Maturitäts- zeugnisse, die auch von dem Grossherzoglichen Kommissarius mit zu vollziehen sind, war durch Rescr. vom 29. August v. J. angeordnet, dass die Angabe der besondern Wissenschaft oder Berufsart, welcher sich die Abgehenden widmen wollen, weggelassen, dagegen in der Censurtabelle, die mit diesen Zeug- nissen berichtlich vorgelegt zu werden pflegt, beibehalten werde. Zugleich war die schon bestehende Bestimmung wiederholt, dass diejenigen, welche sich der Theologie widmen wollen, ohne die Prüfung im Hebräischen bestanden zu haben, die Weisung erhalten, binnen Jahresfrist nach Beginn des theolo- gischen Studium diese Prüfung nachzuholen, wenn sie in den Dienst der evangelischen Kirche das Gross- herzogthums einzutreten beabsichtigen.
Die öffentliche Hauptprüfung sämmtlicher Klassen wurde am 16. bis 18. März einschliesslich vor- genommen. Zwischen den einzelnen Gegenständen und am Schlusse der Prüfung der Primaner trugen drei der diesjährigen Abiturienten eigene Arbeiten vor und zwar Wilhelm Ausfeld eine französische Rede über Karls des Grossen Privatleben und Hofakademie, IIugo Göring ein lateinisches Gedicht„pacis laus““ und Friedrich v. Harstall ein deutsches Abschiedsgedicht vor. Endlich erfolgte nach der Censur und Translokation am 20. März der Schluss des Schuljahres.
Aus dem mit Rescr. vom 30. Juni v. J. der Direktion zugesendeten Auszug aus der„Militär-Ersatz- Instruction für den Norddeutschen Bund vom 26. März 1868“ werden behufs der Anmeldung zum ein- jährigen freiwilligen Militärdienste hier die Bestimmungen über die wissenschaftliche Qualifikation der Schüler mitgetheilt, die zu kennen im Interesse derselben liegt. Es heisst§. 154:
1) Wer seine wissenschaftliche Qualifikation durch Schul- etc. Zeugnisse nachweist, ist von der
persönlichen Gestellung vor die Prüfungs-Kommission entbunden.
2) Den Nachweis der wissenschaftlichen Qualifikation durch Atteste können nur führen:
a) diejenigen, welche von einem Norddeutschen Gymnasium mit dem vorschriftsmässigen Zeug- niss der Reife für die Universität versehen sind;
b) die Schüler der als vollberechtigt anerkannten Norddeutschen Gymnasien.... aus den beiden obersten Klassen... die Sekundaner jedoch nur, wenn sie mindestens ein Jahr der Klasse angehört, an allen Unterrichtsgegenständen Theil genommen, sich das Pensum der Unter-Sekunda gut angeeignet und sich gut betragen haben.
Nach dem beigefügten Schema für das dem Schüler der Sekunda auszustellende Zeugniss sind Cen- suren einzutragen 1) über Schulbesuch und Betragen, 2) über Aufmerksamkeit und Fleiss.(Ob er allen Anforderungen zu genügen ernstlich bemüht gewesen ist.) 3) Ueber die Fortschritte.(In welchem Maasse er sich das bis dahin durchgenommene Pensum der Sekunda angeeignet habe.)
II. Lehrverfassung. Prima. Klassenlehrer der Direktor.
Lateinisch 8 Stunden:(Quintiliani institut. orat. X., Cic. orat. pro Murena, Horat. Od. II, mit Aus-
wahl, III, 1— 5. Epist. 1. 1— 9, verbunden mit Memorirübungen, Aufsätze, Extemporalien, metrische
Uebungen, je 2 St. der Direktor. Tacit. Annal. 1, II, 1— 83, 2 St. Weissenborn. Die Erklärung wurde grossentheils in lateinischer Sprache vorgenommen.— Griechisch 6 Stunden: Platons Euthyphron, apolog. Socr., Kriton, Phaedon Kap. 1— 8, 63— 67, Protagoras, schriftliche Uebungen, 4 St. Direktor. Eurip. Hlecuba, Soph. Oed. R., 2 St. Wittich.— Deutsch 3 St.: Aufsätze, freie Vorträge, einige Uebungen
im Disponiren; Lektüre: Goethe's Tasso, Iphigenie, Schillers Maria Stuart, Lessings Nathan. Deutsche Litteraturgeschichte: Reformationszeit, erste und zweite schlesische Dichterschule, Gottsched und die Schweizer, Haller und Hagedorn, die Genossenschaft der Bremer Beiträge, der Halberstädter Dichter- kreis, Klopstock, Winckelmann, Lessing, die Litteraturbriefe, Wieland und seine Nachfolger, Göttinger
übun Aen. bis born im Abs 8.2 de
Sef und eiti 6.
ten, gar eine Lig Ges blie


