14
Dagegen wurden durch Erkrankung einige Unterbrechungen und Veränderungen im Unterrichte her- beigeführt. Im October v. J. erkrankte Herr Archidiakonus Kohl abermals. Am 21. erklärte er schrift- lich der Direktion, dass er an das Grossherzogl. Staatsministerium das Gesuch gerichtet habe, ihn des seit dem Januar 1839 am Gymnasium ertheilten Religionsunterrichtes zu entheben. Durch Rescr. vom 25. wurde die Direktion angewiesen, nach erfolgtem Benehmen mit dem hiesigen Oberpfarramte gut- achtliche Vorschläge über die Ersetzuug dieses Religionslehrers zu thun. Nachdem nun Herr Diakonus Dr. Gilbert seine Bereitwilligkeit zur Uebernahme des Religionsunterrichtes in Tertia, Quarta und Quinta mit der bisherigen Vergütung erklärt hatte, erfolgte die Bestätigung durch Rescript vom 5. November und die Direktion wurde zugleich beauftragt, Herrn Archidiakonus Kohl die Anerkennung der hohen Behörde für die Art und Weise, in welcher er so viele Jahre hindureh den ihm übertragenen Unter- richt geleitet hat, sowie das Bedauern über Niederlegung dieser Function auszusprechen. So schied denn Herr Archidiakonus Kohl vom Gymnasium, in welchem er über 27 Jahre mit Treue und Gewissen- haftigkeit und mildem Ernste segensreich gewirkt hatte und mit den Lehrern zugleich als Beichtvater innig verbunden war. Am 14. November trat Herr Diakonus Dr. Gilbert an seine Stelle.
Ferner erkrankte Herr Dr. Wilhelm im März d. J. und eine sofortige Vertretung desselben machte sich nothwendig. Glücklicher Weise erbot sich Herr Bogenhardt, Kollaborator des hiesigen geistlichen Ministerium, den Unterricht in biblischer Geschichte, im Lateinischen und Deutschen in Sexta zu über- nehmen, während die Direktion Herrn Dr. Möller, Hauptlehrer in Sexta, der schon in Quinta Geschichte und Geographie seit einem Jahre lehrt, auch den lateinischen und deutschen Unterricht übertrug. Durch Rescript vom 4. März erfolgte die Genehmiguns der Behörde und Herr Bogenhardt trat am 11. März in Sexta ein und blieb daselbst bis zum 9. April. Die Direktion wiederholt hier öffentlich den herzlichen Dank, zu dem sie sich Herrn Bogenhardt für seine freundliche Aushülfe verpflichtet fühlt.
Für die Schüler wurde auf Grund der seit Michaelis 1865 im Weimarischen Gymnasium einge- führten eine neue kürzere und praktischere Schulordnung von der Direktion entworfen, die mit Aus- nahme einiger kleinen Veränderungen die höchste Genehmigung erhielt, mit Ausführungsrescript der hohen Schulbehörde vom 11. März d. J. hierher zurückgelangte und sofort gedruckt wurde. Sie tritt anstatt der bisherigen„Verordnung“ mit dem Beginne des neuen Schuijahres in Kraft. Die seit Ostern 1866 festgesetzten Ferien sind in derselben verzeichnet. Am 8. April berief der Direktor den Cötus in das Auditorium der Prima, vertheilte an die Schüler die erforderliche Anzahl von Exemplaren und las die wesentlichen Punkte dieser neuen Schulordnung vor.
Vom 12. bis zum 14. März wurde die schriftliche Prüfung der diesjährigen neun Abiturienten und der übrigen Schüler, am 21. die mündliche ersterer und am 9. bis zum 11. April die öffentliche Hauptprüfung sämmtlicher Klassen, darauf am 13. April die Censurvertheilung und Translokation vor- genommen. Um 10 ½ Uhr desselben Tages folgte der Valedictions-Actus, in welchem sechs von den Abgehenden mit eigenen Vorträgen auftraten und zwar Moritz Köhler mit einem deutschen Gedichte über die Worte: ein unnütz Leben ist ein früher Tod, Arno Beck mit einer französischen Rede über Molière's Tartufe, Paul Kleinschmit mit einer Charakteristik der deutschen Könige und Kaiser aus dem sächsischen Stamme in deutscher Rede, Albert Ziegler mit einer gleichen Rede über das Ende der Staufer, Julius Helmbold mit einer lateinischen über die Freundschaft des Maecenas und Horatius, worauf Oskar Enders in einem deutschen Gedichte von der Schule Abschied nahm. Zuletzt hielt der Direktor eine Ansprache an die Abgehenden und händigte ihnen ihre Maturitätszeugnisse und Ent- lassungsscheine aus.
Endlich sind noch besonders zwei Rescripte des Grossherzogl. Staatsministerium, Depart. der Justiz und des Kultus, zu erwähnen, 1) vom 16. Juni 1866, wodurch die Direktion angewiesen wird, alle Jahre ein Exemplar des Programms an das„statistische Büreau vereinigter Thüringer Staaten in Jena einzu- senden; 2) vom 25. März 1867, wornach von nun an 224 Exemplare des Programms für das König- reich Preussen abzugeben sind.
Stipendien und andere Unterstützungen einzelner Schüler.
Das Storchsche Stipendium hat der Primaner Rommel auch in dem zurückgelegten Schuljahre be- halten, wie auch die früheren Percipienten Hort und Baumbach im Genusse der von Eichel-Streiber- schen Stiftung und der Quartaner Stauch und Sextaner Weis im Besitze ihrer vom hiesigen Gemeinde- rath gewährten Freistellen geblieben sind. 3
Das Fuldaische Bücherstipendium erhielt durch Rescript vom 10. April 1866 der Sekundaner Reussner.
Das Ubersche durch Rescr. vom 13. Juni der Primaner Fleischer.


