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Erſcheinungen der mittel⸗ und neuhochdeutſchen Literatur durch Lectüre bekannt ſei; daß er im Stande ſei, über einen Gegenſtand aus dem Kreiſe der Schulwiſſenſchaften einen wohlgeordneten, ſprachlich richtigen und in der Darſtellung angemeſſenen Anfſatz abzufaſſen, ſowie ſich mündlich über einen ihm bekannten Gegenſtand klar und fließend im Zuſammenhange auszudrücken. b) Der lateiniſchen Sprache ſoll er ſoweit mächtig werden, daß er einen Proſaiker der guten Zeit mit Ausſchluß ſchwieriger Stellen ohne Vorbereitung, einen Dichter dieſer Zeit mit Vorbereitung richtig ins Deutſche und ein dem lateiniſchen Ausdrncke nicht widerſtrebendes Dictat gramma⸗ tiſch richtig in das Lateiniſche übertragen könne. Zugleich ſoll er über die grammatiſchen Er⸗ ſcheinungen der lateiniſchen Sprache Rechenſchaft geben können. c) In der griechiſchen Sprache ſoll er dahin geführt werden, daß er die Muſterwerke der griechiſchen Literatur verſteht, alſo wenigſtens die homeriſchen Gedichte und einen leichten griechiſchen Proſaiker ohne Vorbereitung richtig überſetzen kann. Auch ſoll er im Stande ſein, über die wichtigſten grammatiſchen Erſchei⸗ nungen dieſer Sprache Auskunſt zu geben. d) In der Mathematik ſoll der Schüler die Lehre von den 7 Zahlenoperationen nebſt ihren Anhängen, die Lehre von der Auflöſung der beſtimmten Gleichungen des 1. und 2. Grades, die ebene Geometrie und die ebene Trigonometrie ſoweit inne haben, daß er eine klare Einſicht in den Zuſammenhang der ſämmtlichen Sätze und Sicher⸗ heit in deren Anwendung beſitzt. Die Stereometrie iſt fernerhin nicht mehr vorgeſchriebener Lehrgegenſtand.— 5) Die Ueberſetzungen aus dem Deutſchen in das Lateiniſche bleiben unge— ſchmälert fortbeſtehen; die Uebungen im freien Lateinſchreiben ſind dagegen nicht mehr auf größere Aufſätze zu erſtrecken, ſondern auf kürzere, den doppelten Umfang eines gewöhnlichen Exercitiums nicht überſchreitende einzuſchränken, welche von Zeit zu Zeit anſtatt der regelmäßigen Exercitien oder außer denſelben zur Aufgabe geſtellt werden. Das Disputiren in lateiniſcher Sprache und das lateiniſche Interpretiren der Schriftſteller iſt, wo es noch beſteht, abzuſchaffen. Doch bleibt es zuläſſig und empfehlenswerth, die Wiederholung des Inhaltes der geleſenen Schriftſteller oder die Darſtellung anderer geeigneten, aus dem Alterthume entnommenen Stoffe zu Uebungen im Lateinſprechen zu benutzen. Beſondere Lehrcurſe für antike Proſodik und Metrik, Antiquitäten, Mythologie, lateiniſche Stillehre ꝛc. ſind unzuläſſig; die für die Gymnaſialbildung weſentlichen Theile dieſer Wiſſenſchaften ſind auf geeignete Weiſe in anderen verwandten Unterrichtsſtunden zu berückſichtigen.— 6) Auf die Bildung der Schüler im freien Vortrage deutſcher Rede iſt eine beſondere und unausgeſetzte Sorgfalt zu verwenden. Zu dieſem Zwecke genügt es nicht, daß blos in den deutſchen Lehrſtunden dahin zielende Uebungen angeſtellt werden, ſondern es muß auch im ganzen Unterrichte darauf geſehen werden, daß ſich die Schüler beſtimmt und flie⸗ ßend ausdrücken und an Klarheit und Zuſammenhang in ihren mündlichen Darſtellungen gewöh⸗ nen.— 7) Für den lateiniſchen Unterricht in den zwei oberen Claſſen iſt nicht über S, in den vier übrigen Claſſen nicht über 9 Lectionen wöchentlich hinauszugehen. Der griechiſche Unter⸗ richt iſt in der Quarta zu beginnen, und es ſind demſelben in keiner Claſſe mehr als 6 Stunden zuzuwenden. Für den mathematiſchen Unterricht ſind in allen Claſſen vier wöchentliche Lectionen anzuſetzen. Der Anfang der Phyſik iſt nach Secunda zu verlegen.— 8) In Uebereinſtimmung mit den vorſtehenden Beſtimmungen iſt in dem ſchriftlichen Theile der Maturitütsprüfung von


