Teil eines Werkes 
3 (1850) Particula III
Entstehung
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Baucommiſſars⸗Aſſiſtent. Durch den Tod ſeines Vaters der nöthigen Subſiſtenz⸗Mittel beraubt, beſtimmte er ſich, das Baufach aufzugeben und ganz der Malerkunſt zu leben. Er nahm daher Unterricht im Zeichnen und Malen auf der hieſigen Academie ſowie bei dem Maler Krauskopf, beſchäftigte ſich mit Portrait-Malen und Lithographiren und ſetzte ſeine Studien auf der Academie zu Düſſeldorf fort. Später ging er auf Reiſen, kehrte dann hierher zurück und erhielt im Januar 1844 die Stelle eines Zeichenlehrers bei der hieſigen Realſchule, ſowie im vergangenen Herbſte den Unterricht im Zeichnen am hieſigen Gymnaſium.

Der in dem vorjährigen Programme abgedruckte eregetiſche Verſuch des Gymnaſtallehrers Dr. Matthias über Galat. 3, 16 20 iſt als eine überaus tüchtige, in der anſprechendſten und klarſten Form gelieferte Arbeit in dem Allgemeinen Repertorium für die theologiſche Literatur Bd. 67 S. 97 99 angezeigt worden.

I. Lehrverfaſſung. A. Allgemeines.

Die vom 1114. April dahier ſtattgefundenen Berathungen der Commiſſion von Directoren der Gymnaſien und Mitgliedern der Lehrer⸗Collegien über Reformen des Kurheſſiſchen Gym⸗ naſialweſens(ſ. Gymnaſialprogramm 1849 S. 34) haben zu folgendem Reſultat geführt.

Miniſterial-⸗Beſchluß vom 29. October 1849 z. Nr. 11518 P. d. J.

Auf den Grund der von der Ober⸗Schul⸗Commiſſion in dem erweiterten Plenum für Gymnaſial-Angelegenheiten abgegebenen Gutachten und Anträge wird für ſämmtliche Gymnaſten Nachfolgendes verfügt: 1) Die Dauer des vollſtändigen Gymnaſialunterrichts iſt auf 9 Jahre zu bemeſſen, und dieſe ſind über 6 Claſſen ſo zu vertheilen, daß auf jede der 3 unteren ein Jahr, auf jede der 3 oberen zwei Jahre kommen. An denjenigen Gymnaſien, welche nicht auf einen vollſtändigen ſechsclaſſigen Curſus berechnet ſind, iſt die Zeitdauer ihrer einzelnen Claſſen mit dem vorſtehenden Maßſtabe in Uebereinſtimmung zu bringen. 2) Es ſind künftighin an allen Gymnaſien jährige Curſe einzuhalten, wonach die Aufnahme neuer Schüler und die Verſetzung in höhere Ordnungen und Claſſen nur einmal jährlich, zu Otern, und nur ausnahmsweiſe außer dieſer Zeit Statt zu finden hat. 3) Wer in die 6. Claſſe eines Gymnaſiums eintreten will, muß in der Regel das 9. Lebensjahr zurückgelegt haben. Die Vorkenntniſſe, welche für dieſe Claſſe verlangt werden, ſind: a) Fertigkeit im deutlichen und nach Verhältniß dieſer Alters⸗ ſtufe ausdrucksvollen Leſen und im Schreiben deutſcher und lateiniſcher Schrift; b) Fähigkeit, eine kurze Geſchichte ſchriftlich und mündlich ohne all zu grobe Fehler nachzuerzählen; c) Fertig⸗ keit im Rechnen der vier Species mit ganzen Zahlen; d) Kenntniß bibliſcher Geſchichten. 4) Als Lehrziel des deutſchen, lateiniſchen, griechiſchen und mathematiſchen Unterrichts gilt ins⸗ künftige: a) im Deutſchen, daß der Schüler die Geſchichte der deutſchen Literatur und die wich⸗ tigſten Momente in der Entwickelung der deutſchen Sprache kenne und mit den bedeutendſten