geführt werden. Für jeden Mahnzettel iſt dem Amtsgehilfen eine Gebühr von 20 Rpf. zu entrichten. Abgangszeugniſſe werden den Schülern nur ausgehändigt, wenn ſie allen Verpflichtungen gegenüber der Schule nachgekommen ſind, insbeſondere wenn das Schulgeld bezahlt iſt.
Freiſtellen werden nur an ſolche Schüler vergeben, deren Fleiß nicht beanſtandet iſt und die im Betragen, in Aufmerkſamkeit und in den Leiſtungen die Note„ſehr gut“ oder„gut“ haben. Bei Schülern der drei oberen Klaſſen und in ganz beſonderen Ausnahmefällen auch in Obertertia und Unterſekunda können die Leiſtungen mit„im ganzen gut’ bezeichnet ſein. Schüler mit der Durchſchnittsleiſtung„ge⸗ nügend“ werden nicht mehr berückſichtigt. Der Nachweis der Bedürftigkeit iſt der Schule durch Be⸗ ſcheinigungen des Finanzamts oder des Arbeitgebers zu führen. An neu eintretende Schüler werden in der Regel Freiſtellen nicht verliehen. Die Geſuche müſſen alljährlich auf den von der Schule ausgegebenen Vordrucken erneuert werden..
Der Beitrag für die Pflichtverſicherung unſerer Schüler gegen Unfall bei der Naſſau⸗ iſchen Landesverſicherungsbank in Wiesbaden beträgt 1.20 RM. Dafür übernimmt die Verſicherung alle notwendigen Unfallkoſten, die Krankenkaſſen werden nicht mehr in Anſpruch genommen.
Die Kenntnis der Einheitskurzſchrift wird laut einer Verordnung des Heſſ. Geſamtmini⸗ ſteriums ab 1. VI. 1930 von allen heſſiſchen Staatsdienſtanwärtern verlangt. Wir empfehlen deshalb den Schülern die Teilnahme am wahlfreien Kurzſchriftunterricht von Untertertia an auch an dieſer Stelle.
Schriftliche Mitteilungen über Betragen und Leiſtungen der Schüler, beſonders über Be⸗ ſtrafungen, werden den Eltern als gebührenpflichtige Dienſtſache zugeſandt. Urlaubsgeſuche ſind vorher bei der Direktion einzureichen. Befreiung von planmäßigen Unterrichtsſtunden— auch von Turnen, Spielen, Schwimmen— kann nur auf Grund eines ärztlichen Zeugniſſes erfolgen, das dem Schularzt vorgelegt wird. Meldungen für wahlfreie Unterrichtsfächer verpflichten zur Teilnahme für min⸗ deſtens ein halbes Jahr. Mehr als zwei Fächer dürfen nicht belegt werden.
Die verehrlichen Eltern werden gebeten, ſich rechtzeitig, nicht erſt am Ende des Schuljahres über die Leiſtungen ihrer Söhne zu unterrichten. Die Tage, an denen ſich die ſchriftlichen Arbeiten in den Händen der Schüler befinden, werden zu Beginn jedes Schuljahres den Eltern mitgeteilt. Die Lehrer ſind jederzeit nach vorheriger Anmeldung zur Auskunft bereit. Der Direktor iſt an allen Schultagen in der Regel von 11—1 Uhr auf ſeinem Amtszimmer zu ſprechen oder durch Fernſprecher 20 zu erreichen.
Ferienordnung 1930/31.
Erſter Ferientag Letzter Ferientag Oſterferien: Sonntag, 6. April 1930 Montag, 28. April 1930 Pfingſtferien: Sonntag, 8. Juni 1930 Sonntag, 15. Juni 1930 Sommerferien: Samstag, 19. Juli 1930 Sonntag, 17. Auguſt 1930 Herbſtferien: Sonntag, 28. September 1930 Sonntag, 12. Oktober 1930 Weihnachtsferien: Sonntag, 21. Dezember 1930 Sonntag, 4. Januar 1931 Oſterferien 1931: Sonntag, 20. März 1931 Montag, 20. April 1931
Schulfreie Tage: Chriſti Himmelfahrt: Do., 29. Mai, Fronleichnam: Do., 19. Juni, Jugend⸗ feiertag: Di., 24. Juni, Verfaſſungstag, Reformationsfeſt: Fr., 31. Oktober, Allerheiligen: Sa., 1. No⸗ vember, Totenfeier: Sa., 22. November 1930.
Der Unterricht im Schuljahr 1930/31 beginnt Dienstag, den 20. April, 8 Uhr.
Worms, im März 1930. Direktion der Heſſ. Oberrealſchule: Dr. Deggau, Oberſtudiendirektor.


