Jahrgang 
1930
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Am Verfaſſungstag hielt der Direktor die Anſprache. Der Ehrenpreis des Heſſ. Kultusminiſteriums, das BuchDeutſche Einheit, deutſche Freiheit, wurde dem Unterprimaner Alfred Hüthwohl überreicht. Zu Ehren der Rückkehr desGrafen Zeppelin von ſeiner Weltfahrt am 4. IX. fiel der Unterricht nach der erſten Stunde aus. Der Toten gedachten wir wiederum auf dem Hochheimer Friedhof am 23. XI. Herr Studienrat Georg Heiland hatte die Anſprache übernommen. Am 14. III. werden wir unſere Abiturienten entlaſſen.

Das Schuljahr ſchließt am 5. IV. 1930.

E. Zeitſchriften, Zugänge zur Bücherei, Geſchenke und größere Erwerbungen.

Im Bezuge der Zeitſchriften iſt gegenüber 1920/30 kein Wechſel eingetreten. Die Zugänge zur Bücherei werden im nächſten Jahresbericht verzeichnet. Für verſchiedene Geſchenke und Uberweiſungen iſt die Anſtalt den Gebern dankbar. Von größeren Erwerbungen nennen wir: 1 Drehſpul⸗Spiegelgalva⸗ nometer, 1 Schlittenmikrotom, 1 Brutſchrank für Gasheizung, Präparate zur Anatomie der Pflanzen und Tiere(Frankh).

F. Mitteilungen.

Die Aufnahmeprüfungen finden Montag, den 28. IV., von 8 Uhr an ſtatt.

In die Sexta der Oberrealſchule werden als Regel Knaben nur nach vierjährigem Beſuch der Grundſchule aufgenommen. Die Überweiſung der ausnahmsweiſe zugelaſſenen dreijährigen Grundſchüler geſchieht auf Antrag des Klaſſenlehrers durch das zuſtändige Stadt⸗ oder Kreisſchulamt. Sämtliche Drei⸗ jährigen haben ſich einer Aufnahmeprüfung zu unterziehen, deren Ergebnis in Deutſch und Rechnengut ſein muß. Bei der Anmeldung neuer Schüler ſind vorzulegen: Geburtsſchein,(Wieder)⸗Impfſchein und das Zeugnis der zuletzt beſuchten Schule..

Das Schulgeld wird monatlich in der Schule erhoben. Es ſtaffelt ſich nach folgenden Sätzen:

1. Klaſſe VI UII. 2. Kl. Oll Ol. Wohnſitz der Eltern Wohnſitz der Eltern

in Heſſen: außerhalb: in Heſſen: außerhalb: Voller Satz. 21. RM. 23. RM. 24. RM. 26. RM. Bei Ausbildung von: 2 Geſchwiſtern 17. RM. 19. RM. 20. RM. 22. RM. 3 13. RM. 14. RM. 16. RM. 17. RM. 4 10. RM. 11. RM. 12. RM. 12. RM. 5 7. RM. 8. RNM. 8. RM. 9. RM. 6 und mehr 4. RM. 5. RM. 5. RM. 6. RM.

Der Nachweis über die Geſchwiſterzahl iſt Sache der Eltern. Der Berechnung des Schulgeldes werden die von ihnen zu Beginn des Schulſahres ausgefüllten Vordrucke zu Grunde gelegt. Wir bitten, dieſen Angaben beſondere Beachtung zu ſchenken. Anderungen in der Ausbildung während des Schul⸗ jahrs werden nicht berückſichtigt. Einſprüche gegen den Schulgeldanſatz ſind an die Direktion zu richten. Erlaß des Schulgeldes iſt nicht möglich. Stundung kann in beſonderen Fällen bis zu 3 Monaten von der Direktion gewährt werden. Bei längeren Friſten iſt das Heſſ. Miniſterium für Kultus und Bildungs⸗

veſen zuſtändig. Wird das Schulgeld trotz Mahnung nicht innerhalb der geſetzlichen Friſt beglichen,

ſo muß nach einer Verfügung des Miniſteriums alsbald das Beitreibungs⸗ und Pfändungsverfahren durch⸗