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H. Mitteilungen.
Die Aufnahmeprüfungen finden Montag, den 19. April 1926, von morgens 8 Uhr an ſtatt. Der Anterricht beginnt Dienstag, den 20. April, morgens 8 Ahr.
In die Sexta der Oberrealſchule werden als Regel Knaben nur nach vierjährigem Beſuch der Grundſchule aufgenommen. Die Äberweiſung der ausnahmsweiſe zugelaſſenen dreijährigen Grundſchüler geſchieht durch das zuſtändige Stadt⸗ bezw. Kreisſchulamt. Sämt⸗ liche Dreijährigen haben ſich einer Aufnahmeprüfung zu unterziehen, deren Ergebnis in Deutſch und Rechnen„gut“ ſein muß. Bei der Anmeldung neuer Schüler ſind vorzulegen Geburtsſchein, Impfſchein(Wiederimpfſchein) und das Zeugnis der zuletzt beſuchten Schule.
Das monatliche Schulgeld beträgt für Angehörige des Deutſchen Reiches und Auslandsdeutſche 18.— M. Der Satz ermäßigt ſich auf 13, 11, 9 M. uſw., je nach der Zahl der ſchulpflichtigen Geſchwiſter.
Freiſtellen werden nur an Schüler verliehen, die ein einwandfreies Betragen zeigen und deren Geſamtleiſtungen in den Anterklaſſen(VI— IV) mit„gut“, in den Mittel⸗ und Oberklaſſen(UlII— Ol) mit„im ganzen gut“ bezeichnet werden können. Der Nachweis der Bedürftigkeit iſt der Schule zu führen.
Die verehrlichen Eltern werden gebeten, ſich rechtzeitig, nicht erſt am Ende des Schuljahres über die Leiſtungen ihrer Söhne zu unterrichten. Die Lehrer ſind jederzeit nach vorheriger Anmeldung zur Auskunft bereit. Der Direktor iſt an allen Werktagen während der Schulzeit in der Regel von 11—41 Ahr in ſeinem Amtszimmer zu ſprechen.
Worms, im März 1926.
Direktion der Heſſ. Oberrealſchule
Oberſtudiendirektor Dr. Deggau.


