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Die vorſchule nimmt in ihre unterſte Klaſſe Knaben auf, die bis zum 30. September 1917 das ſechſte Lebensjahr zurückgelegt haben, wenn ſie körperlich und geiſtig gut entwickelt ſind.
Die Oberrealſchule nimmt in Sexta Knaben auf, die das 9. Lebensjahr zurückgelegt haben. Bei genügender leiblicher und geiſtiger Reife können auch ſolche Knaben aufgenommen werden, welche bis zum 30. September 1917 das neunte Lebensjahr vollenden.
Bei dem Eintritt in die Sexta einer höheren Lehranſtalt oder einer höheren Bürger⸗ ſchule ſind folgende Kenntniſſe nachzuweiſen:
a) Fähigkeit, deutſche und— falls in Sexta eine Fremdſprache beginnt— lateiniſche Schrift zu ſchreiben und mit richtiger Betonung geläufig zu leſen.
b) Ziemliche Sicherheit in der Rechtſchreibung der in der Sprache des täglichen Lebens vorkommenden Wörter. Der Schüler muß fähig ſein, ein kurzes und leichtes Diktat in deutſcher und— in dem a angegebenen Falle— auch in lateiniſcher Schrift niederzuſchreiben.
c) In der Grammatik ſoll ein Schüler kennen: Satzgegenſtand, Satzausſage; Geſchlechts⸗ wort, Eigenſchaftswort, Zahlwort, Zeitwort; Biegung der Ding⸗ und Zeitwörter, letztere nur in den Hauptzeiten(Gegenwart, Mitvergangenheit und Zukunft) in der Wirklichkeitsform der tätigen Form. Die grammatiſchen Begriffe ſollen nur in den deutſchen Bezeichnungen gefordert werden. Die fremdſprachlichen Ausdrücke wird ſich der befähigte Volksſchüler in kurzer Zeit in der Sexta leicht aneignen.
d) Im Rechnen iſt nötig die Kenntnis der vier Grundrechnungsarten in unbenannten ganzen Zahlen, im Zahlenkreis 1000, dabei auch die Diviſion mit zweiſtelligem Diviſor.
Das Schulgeld unſerer Anſtalt beträgt jährlich(lt. Verfügung zu Nr. M. d. J. l 2750,
Darmſtadt, am 7. März 1910):
Für die Klaſſen Oberprima bis einſchließlich Oberſekunda 150 Mark.
Für die Klaſſen Unterſekunda bis einſchließlich Sexta 130 Mark.
Das jährliche Schulgeld iſt für alle Klaſſen der vorſchule auf 96 Mark feſtgeſetzt.
Kinder, deren Eltern nicht in Worms wohnen, zahlen 108 Mark.
Die ermäßigten Schulgeldſätze für jüngere Brüder und der Schulgeldzuſchlag für
nichtheſſiſche Schüler bleiben in Kraft. Die Anmeloͤung für das Schuljahr 1018 erbitten wir bereits im Laufe des Monats Januar 10918.
An allen Werktagen iſt während der Schulzeit der Direktor in den Stunden von 10 bis 1 Ahr in der Kegel in ſeinem Amtszimmer zu ſprechen.
Ferien in 1917: Schulbeginn: Montag, den 16. April;
Pfingſten: Schulſchluß am 26. Mai, Schulanfang am 4. Juni;
Sommerferien:„„ 11. Juli,.„„ 8. Auguſt; Herbſtferien:„„ 26. September,„„ 11. Oktober; Weihnachtsferien:„„ 22. Dezember,„„ 7. Januar 1918.
Schulfreie Tage: am 7. Juni, 15., 25. Auguſt, 17. September, 1. November 1917. Schluß des Schuljahres: am 23. März 1918.
Großherzogliche Direktion der Oberrealſchule zu Worms.
Dr. Lahm, Geheimer Schulrat.


