G. Bekanntmachung
1. betreffend das neue Schuljahr und die Aufnahme neuer Schüler.
Die Aufnahme⸗Prüfungen finden Montag, den 4. April, von morgens 8 Uhr an ſtatt. Das neue Schuljahr beginnt Dienstag, den 5. April um 8 Uhr, für die Schüler der dritten Vorſchulklaſſe um 9 Uhr.
Die Vorſchule nimmt in ihre unterſte Klaſſe Knaben auf, die bis zum 30. Sep⸗ tember 1910 das ſechſte Lebensjahr zurückgelegt haben, wenn ſie körperlich und geiſtig gut entwickelt ſind.
Die Oberrealſchule nimmt in die Sexta Knaben auf, die das neunte Lebensjahr zurückgelegt haben. Bei genügender leiblicher und geiſtiger Reife können auch ſolche Knaben aufgenommen werden, welche bis zum 30. September 1910 das neunte Lebens⸗ jahr vollenden. Bei der Eintrittsprüfung ſind folgende Kenntniſſe nachzuweiſen:
a) Fähigkeit, deutſche Schrift zu ſchreiben und mit richtiger Betonung zu leſen;
b) ziemliche Sicherheit in der Rechtſchreibung der in der Sprache des täglichen
Lebens vorkommenden Wörter;
c) Kenntnis der Begriffswörter, ihrer Einteilung und Beugung, bei den Zeitwörtern
nur der Hauptzeiten;
d) Kenntnis der vier Grundrechnungsarten in unbenannten ganzen Zahlen.
2. betreffend Höhe des Schulgeldes vom 1. April 1910 ab.
Vom 1. April 1910 ab wird das Schulgeld an unſerer Anſtalt jährlich betragen (laut Verfügung zu Nr. M. d. J. J. 2750, Darmſtadt, am 7. März 1910):
Für die Klaſſen Oberprima bis einſchl. Oberſekunda 150 ℳ
Für die Klaſſen Unterſekunda bis einſchl. Sexta 130 ℳ
Das jährliche Schulgeld iſt für alle Klaſſen der Vorſchule auf 96 ℳ feſtgeſetzt.
Die ermäßigten Schulgeldſätze für jüngere Brüder und der Schulgeldzuſchlag für nichtheſſiſche Schüler bleiben in Kraft.
An allen Werktagen iſt während der Schulzeit der Direktor in den Stunden von 10 bis 1 Uhr in der Regel in ſeinem Amtszimmer zu ſprechen.
Großherzogliche Direktion der Oberrealſchule:
Dr. Lahm.


