Jahrgang 
1907
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Darmſtädter, Odenwälder und Wetterauer Mundart wechſelten am 23. November mit Chorgeſang ab. Die Feſtrede hielt der Direktor.

Beſonders weihe⸗ und eindrucksvoll verlief die Feier am 26. Januar 1907. Herr Oberlehrer Prof. H. Diehl führte mit den vereinigten Schulchören(240 Sängern) des hieſigen Eymnaſiums und unſerer Anttalt die Cantate für gemiſchten Chor mit verbindender Deklamation Das Meer von Auguſt Klughardt, Dichtung von Johannes Weber auf und wählte als Umrahmung hierzu: das deutſche Flottenlied von A. Mendelsſohn, dergefangene Admiral von Ed. Laſſen, desKriegers Abſchied von R. Valerius, das Lied von derheſſiſchen Treue von H. Diehl.

Das ſo freundlich Gebotene fand nach Form und Inhalt beſonders die Wiederholung der Feier für die Eltern unſerer Schüler und die Freunde der Anſtalt am 27. Januar ſehr dankbare Zuhörer, die ihrer Stimmung in dem reichen Beifall, den alle ſpendeten, zum Aus⸗ druck brachten.

An dem Geburtstage Ihrer Königlichen Hoheit der Großherzogin hatten die Schüler einen freien Tag. Über die Feier des Sedantages berichteten wir unter Nummer 2.

5. Geſundheitliches.

Der Geſundheitszuſtand von Lehrern und Schülern war gut. Kürzere Schulverſäum⸗ niſſe kamen indeſſen öfters vor. Nur in unſerer dritten Vorſchulklaſſe zeigten ſich infolge Auf⸗ tretens von Kinderkrankheiten in dem ganzen Winter oft außerordentlich große Lücken, die die Arbeit des Lehrers recht erſchwerten und den Fortgang im Unterricht bemerkbar hemmten. Am 28. Juni, 30. und 31. Juli, am 1., 2., 3., 4. und 23. Auguſt wurde der Unterricht der Hitze wegen gekürzt. Am 24, 25. und 28. Januar 1907 fiel der Nachmittagsunterricht aus leisfrei).

An dem gemeinſam mit dem Gymnaſium eingerichteten Krankenträgerkurſus, den wieder Herr Stabsarzt Dr. Dunſe in dankenswerter Weiſe leitete, beteiligten ſich 6 Unter⸗ primaner der Oberrealſchule.

6. Geſchenke.

Für mannigfache Geſchenke an unſere Bibliothek und unſere Sammlungen ſagen wir den Gebern herzlichen Dank.

7. Berechtigungen der Abiturienten der Oberrealſchule.

Eine A. H. Verordnung vom 21. April 1906, betreffend: die Gleichberechtigung der höheren Lehranſtalten heißt:

Ernſt Ludwig, von Gottes Gnaden Großherzog von Heſſen und bei Rhein ꝛc. ꝛc.

Wir verordnen hierdurch, was folgt:

Für die Zulaſſung zur Immatrikulation in der juriſtiſchen und philoſophiſchen Fakultät Unſerer Landesuniverſität Gießen, ſowie zu den Prüfungen für den Staatsdienſt im höheren Juſtiz⸗ und Verwaltungsfach, im höheren Forſtfach und im höheren Lehramt werden, ſoweit nicht bereits geſchehen, die Reifezeugniſſe der Gymnaſien, Realgymnaſien und Oberrealſchulen einander gleichgeſtellt.

Die näheren Vorſchriften über die Durchführung dieſes Grundſatzes ſind in den Ver⸗ ordnungen über die Vorbereitung für die genannten Zweige des höheren Staatsdienſtes zu treffen. In dieſen Verordnungen iſt namentlich zu beſtimmen, in welcher Weiſe die für das Studium jener Fächer erforderliche Kenntnis der alten Sprachen zu erwerben und nachzuweiſen iſt, ſowie ob und unter welchen Vorausſetzungen als den Reifezeugniſſen heſſiſcher Oberrealſchulen gleich⸗ artig diejenigen gleichartiger außerheſſiſcher Anſtalten anerkannt werden können.

Unſere Miniſterien des Innern, der Juſtiz und der Finanzen ſind mit dem Vollzug der gegenwärtigen Verordnungen beauftragt.