— 316—
a) Fähigkeit, deutſche Schrift zu ſchreiben und mit richtiger Betonung zu leſen;
b) ziemliche Sicherheit in der Rechtſchreibung der in der Sprache des täglichen Lebens vorkommenden Wörter;
c) Kenntnis der Begriffswörter, ihrer Einteilung und Beugung, bei den Zeitwörtern nur der Haupttempora;
d) Kenntnis]der vier Grundrechnungsarten in unbenannten ganzen Zahlen.
Großherzogliche Direktion der Oberrealſchule: Dr. Lahm.


