Jahrgang 
1905
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Ein Wort über Frauenfrage und Vorurteil.

1. Die Gleichstellung der Geschlechter.

9%.

Fie Vorkämpfer der Frauenfrage zerfallen in zwei Gruppen: die extremere, ll welche die unterschiedslose Gleichstellung beider Geschlechter in sozialer 62 und in politischer Beziehung anstrebt, und die gemässigtere, welche sich unter Anerkennung der durch die Verschiedenheit beider Geschlechter gezogenen Schranken mit der Forderung einer erheblichen Erweiterung der Wirkungs- sphäre der Frau begnügt. Der Standpunkt der ersteren Gruppe kann heutzutage als überholt betrachtet werden. Ihre alles Mass überschreitenden Forderungen erklären sich aus der naturgemässen eftigkeit ihrer Reaktion gegen die völlige Missachtung der Frauenrechte, wie sie bis ins 18. Jahrhundert hinein selbst in den Kulturstaaten Europas herrschte. Heute nun wird das Recht der Frau auf gleichen Anteil an der Kulturarbeit der Menschheit nicht länger bestritten; es handelt sich bei der Frauenfrage nur noch um die Abgrenzung der jedem Geschlechte zuzuweisenden Arbeitsgebiete.

Man hat, um die Verstiegenheit der Extremen zu zeigen, mit Recht darauf hin- gewiesen, dass, wenn die Frau dem Manne in allen Punkten gleichgestellt, sie tatsäch- lich über ihn gestellt wird. Denn wenn die intellektuelle Beanlagung beider Geschlechter als gleichwertig angesehen, überdies aber noch der unleugbare Zuschuss an den un- erschöpflichen Kräften der weiblichen Eigenart hinzugerechnet wird, so ergibt sich ein Uebergewicht geistigen Kapitals auf Seiten der Frau. Eine solche höhere Bewertung der Frau geht aber über die Forderungen selbst der Extremen hinaus. Bei dieser Ver- gleichung beider Geschlechter liegt aber der Irrtum der extremen Richtung nicht sowohl in einer zu hohen, als vielmehr in einer von falschen Gesichtspunkten ausgehenden Veranschlagung der weiblichen Kräfte. Der Irrtum der extremen Frauenrechtler beruht auf der Verkennung der durch die natürliche Verschiedenheit bedingten geis- tigen Verschiedenheit, und es bedarf gar nicht des Zurückgehens auf die letzten physiologischen und psychologischen Gründe dieser Verschiedenheit, um sich dem Urteile des gesunden Menschenverstands entsprechend zu sagen, dass, wo solch grundlegende, physische Unterschiede vorliegen, infolge der Abhängigkeit des Geistes vom Körper auch wesentliche geistige Unterschiede die gottgewollte Folge sein müssen. Und bedeutet denn eine solche Verschiedenheit der geistigen Gaben mit Notwendigkeit eine Minderwertigkeit ihrer Begabung dem Manne gegenüber? Durch- aus nicht, und nur die extremen Frauenrechtler übersehen, dass gerade in der Forderung der intellektuellen Gleichstellung mit dem Manne eine stillschweigende Anerkennung

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