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Der volle Satz des Schulgeldes beträgt jährlich 210 oder monatlich 17,50 RM., es ermäßigt ſich aber bei gleichzeitiger Schulausbildung von 2 Geſchwiſtern auf je 14,50, von 3 Geſchwiſtern auf je 11,50, von 4 Geſchwiſtern auf je 9, von 5 Geſchwiſtern auf je 6,50 und von 6 und mehr Geſchwiſtern auf je 4 RM. monatlich. Fachſchulen kommen für die Schulgeldermäßigung nur dann in Betracht, wenn die Schüler in ihnen während des ganzen Jahres mindeſtens 18 Wochenſtunden Unterricht haben.
2. Freiſtellen werden an begabte und ſtrebſame Schüler, die ein gutes Betragen gezeigt und ihre Bedürftigkeit nachgewieſen haben, in der Regel am Anfang des Schuljahres und ſtets nur auf 1 Jahr verliehen. Es muß daher der Antrag auf die Beleihung mit einer Freiſtelle jedes Jahr erneuert werden. Für das Schuljahr 1928/20 ſind die Freiſtellengeſuche, für die Vordrucke bei der unterzeichneten Direktion erhältlich ſind, mit den Bedürftigkeitsnachweiſen bis zum 10. Mai einzureichen.
3. Uber die Schulbeſuchsverſicherung gibt Abſatz V, 12 dieſes Jahresberichtes Auskunft. 4. Die Befreiung von Turn⸗ und Spielſtunden iſt nur auf Grund eines ärztlichen Zeugniſſes möglich.
5. Es empfiehlt ſich, die Schüler an den wahlfreien Unterrichtsfächern(Engliſch, Hebräiſch, naturwiſſenſchaftlichen Ubungen, Zeichnen, Kurzſchrift, Muſiklehre und Inſtrumentalunterricht) je nach ihrer körperlichen Leiſtungsfähigkeit, Neigung und Begabung teilnehmen zu laſſen. Denn ſchon gar manchem Jungen iſt durch die Teilnahme an den Wahlfächern die Berufswahl erleichtert worden. Doch iſt die
gleichzeitige Teilnahme an mehr als 2 Wahlfächern nicht geſtattet und die Meldung zu einem wahlfreien Unterrichtsfache verpflichtet die Schüler, mindeſtens 1 Halbjahr an dem betreffenden Unterricht teilzunehmen.
6. Direktion und Lehrkörper begrüßen es, wenn die Eltern ſich recht oft über Betragen und Lei⸗ ſtungen ihrer Söhne mit ihnen ausſprechen, ſie bitten aber darum, ihnen Beſuche vorher anzukündigen. Während der Unterrichtsſtunden können Eltern nicht empfangen werden.
Damit dieſe ſich durch regelmäßige Einſichtnahme in die ſchriftlichen Klaſſenarbeiten über den jewei⸗ ligen Kenntnisſtand ihrer Söhne unterrichten können, wird ihnen zu Anfang des Schuljahres mitgeteilt, wie oft und an welchen Wochentagen jene angefertigt werden.
7. Der Direktor iſt an Schultagen in der Regel von 11— 12 ½ Uhr auf ſeinem Amtszimmer zu ſprechen oder durch Fernſprecher 2000 zu erreichen.
8. In die Serta des Gymnaſiums werden im allgemeinen nur ſolche Schüler aufgenommen, die die 4. Grundſchulklaſſe durchlaufen haben. Schülern der 3. Grundſchulklaſſe muß die Zulaſſung zur An⸗ meldung durch das zuſtändige Stadt⸗ oder Kreisſchulamt erwirkt werden. Auch ſolche Schüler aber können nur dann in die Serta aufgenommen werden, wenn ſie eine Aufnahmeprüfung im Deutſchen und im Rechnen über das Penſum des dritten Grundſchuljahres mit der Note„gut“ beſtehen. Bei der An⸗ meldung ſind Geburtsſchein, Impfſchein bezw. Wiederimpfſchein und das Zeugnis der zuletzt beſuchten Schule vorzulegen.
Das neue Schuljahr beginnt Montag, den 23. April 1928, um 810 Uhr mit den Aufnahme⸗ prüfungen. Der Unterricht nimmt Dienstag, den 24. April, um 8¹0 Uhr ſeinen Anfang.


