ſteckungsgefahr geſchützt ſind. Bei Maſern⸗ und Rötelerkrankungen iſt geſunden Schülern des be⸗ troffenen Hausſtandes auch ohne Abſonderung von den Kranken der Weiterbeſuch der Schule geſtattet, wenn ſie nachweislich früher die Krankheit überſtanden haben(Schulordnung§ 6).
6. Alle Lehrer der Anſtalt ſowie der Direktor begrüßen es freudig, wenn die Eltern unſerer Schüler recht häufig Gelegenheit nehmen, ſich mit ihnen über Betragen und Leiſtungen ihrer Söhne auszuſprechen. Gar manche falſchen Vorausſetzungen für die Beurteilung oder Be⸗ handlung der Schüler durch Elternhaus oder Schule können ſo richtig geſtellt werden. Eine vor⸗ hergehende Benachrichtigung von der Abſicht des Beſuchs und Mitteilung über deſſen Zweck iſt jedoch erwünſcht und liegt namentlich dann im Intereſſe der Eltern, wenn ſie eine Auskunft über den Kenntnisſtand ihrer Söhne erhalten wollen. Während der Anterrichtsſtunden können die Lehrer Beſuche nicht empfangen. Der Direktor iſt an den Wochentagen, wenn ihn nicht dringliche Be⸗ rufsgeſchäfte abhalten, von 11 ½— 12 ½ Ahr in ſeinem Amtszimmer im Schulgebäude zu ſprechen.
7. Wir bitten die Eltern, von der Schule anberaumte Elternabende möglichſt voll⸗ zählich zu beſuchen, da ſich ihnen dort Gelegenheit bietet, ſich über brennende Schulfragen zu unterrichten und auszuſprechen ſowie Wünſche vorzubringen. Dem auf einen Elternabend vor 2 Jahren einſtimmig ausgeſprochenen Wunſche unſerer Etternſchaft entſprechend haben wir an unſeren Weihnachtsmitteilungen feſtgehalten, haben ſie aber in die für alle Schüler gleiche Form des Wunſches gekleidet, mit den Eltern über ihre bezüglich der Verſetzung gefährdeten Soͤhne Rückſprache nehmen zu können. Dieſe Art hat ſich durchaus bewährt.
8. Da der Ausfall der ſcchriftlichen Klaſſenarbeiten einen Anhalt bietet für die Beurteilung des Kenntnisſtandes der Schüler, legen wir den Eltern ans Herz, regelmäßig in jene Einſicht zu nehmen. Am Anfang des Schuljahrs wird dem Elternhauſe mitgeteilt, an welchen Tagen die Klaſſenarbeiten geſchrieben werden und an welchem ſie korrigiert und beurteilt wieder in den Händen der Schüler ſind. Sofortige Beſprechungen mit den Herren Fachlehrern über einen bemerkbaren Rückgang in den Leiſtungen ſind zweckmäßiger als meiſt unnütze Rückſprachen un⸗ mittelbar vor der Verſetzung.
9. Auf Anregungen des Landesamts für das Bildungsweſen hin und unter Berückſich⸗ tigung der Forderungen der Zeit und aus Schülerkreiſen laut gewordener Wünſche ſind mit Ge⸗ nehmigung des Landesamts im Vorjahr eine Anzahl Lehrgegenſtände in der Form des wahl⸗ freien Anterrichts in unſeren Anterricht aufgenommen worden, nämlich 1 Stunde Muſiklehre, 2 Stunden Inſtrumentalmuſik und 1 bezw. 2 Stunden Kurzſchrift in einem Anfänger⸗ und einem Foribildungskurſus. Der Kurzſchriftunterricht iſt neuerdings als wahlfreies Anterrichtsfach in allen höheren Schulen für die Klaſſen OIIl oder UIl durch landesamtliche Verfügung eingeführt worden. Wir bitten die Eltern, ihre Söhne an dieſen Wahlfächern ſich beteiligen zu laſſen, ſoweit nicht die Beteiligung eine überlaſtung bedeutet. Insbeſondere wäre es erwünſcht, wenn unſere Schüler der oberen Klaſſen in ihrem eigenſten Intereſſe mehr am wahlfreien Zeichnen teilnehmen wollten.
10. Wir bitten die Eltern unſerer Schüler, wie es in früheren Jahren ſchon geſchehen iſt, erneut, uns im Kampf gegen Schund und Schmutz in Wort und Bild zu unterſtützen, indem ſie immer wieder prüfen, welche Bücher ihre Kinder leſen und welche Bilder ſie betrach⸗ ten, und uns in unſerem Beſtreben, unſere Schülerbüchereien mit gutem Leſeſtoff auszuſtatten, ihre Mithilfe zuteil werden zu laſſen.
Von den großen Beſtänden unſerer Hilfsbücherei wird reichlicher Gebrauch gemacht. Vielen Schülern konnten ſämtliche Lehrbücher zur Verfügung geſtellt werden. Wir bitten die Eltern, unſer gutes Werk auch fernerhin durch Zuweiſungen zu unterſtützen.


