Jahrgang 
1915
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vor Oſtern, unmittelbar vor der Verſetzung. Wir bitten überhaupt, bei jeder Beobachtung, welche eine Aufklärung oder eine Maßregel erfordert, ſich vertrauens⸗ voll mit der Schule in Verbindung zu ſetzen; nur ſo wird ein heilſames und notwendiges Zuſammenarbeiten von Schule und Elternhaus ermöglicht.

9. Der Direktor iſt an den Wochentagen von 1112 Uhr zu ſprechen; eine vor⸗ hergehende Benachrichtigung und Andeutung über den Zweck des Beſuches iſt erwünſcht und im Intereſſe der Sache. Oetzteres gilt auch für den Beſuch bei den Herren des Kollegiums, die während ihrer Unterrichtsſtunden nicht zu ſprechen ſind,

Es iſt zweckmäßig, alle Schreiben amtlicher Art nicht an die perſönliche Adreſſe des Direktors, ſondern an die Großh. Direktion des Gymnaſiums zu richten.

10. In die Sexta werden Knaben aufgenommen, die Oſtern das 9. Hebensjahr entweder ſchon zurückgelegt haben oder bis zum 30. September zurücklegen werden. Sie müſſen vor allem einige Sicherheit in der Rechtſchreibung, in den 4 Grundrechnungen und im Schreiben und Heſen der lateiniſchen Schrift nachweiſen. Die Auf⸗ nahmeprüfung findet Montag, den 12. April von 8 Uhr ab ſtatt. Nachträg⸗ liche Anmeldungen neuer Schüler werden auch an dieſem Tage noch angenommen. Das neue Schuljahr beginnt Dienstag, den 13. April.

11. Freiſtellen im Gymnaſium werden auf Nachſuchen und Erweis der Bedürftig⸗ keit auf je 1 Jahr an ſolche Schüler gegeben, die gut befähigt und in Heiſtungen und Betragen gut ſind. Seſuche erbitten wir, auch für die Schüler, die ſchon im Genuß einer Freiſtelle geweſen ſind, bis zum 20. April 1913.

12. Ferienordnung für 1915/16: 23, bis 30. Mai, 15. Juli bis 11. Auguſt, 30. September bis 13. Oktober, 23. Dezember bis 5. Januar, 16. bis 30. April.

Worms, den 17. März 1915.

Großherzogliche Direktion des Gymnaſiums. Dr. Oöbell.