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haturwissenrchatkt. Ulmer, Unfere Waſſerinſekten. Feſtſchrift zum 100⸗jährigen Geburts⸗ tage Roßmäßlers. May, Große Biologen. Noll, die„ebenskraft“ in den Schriften der Vitaliſten und ihrer Gegner. mathematik. Feukner, Mathematiſches Übungsbuch Teil I. Musik. Döll, Hiederſammlung zum Heſſiſchen Oeſebuch. Heuler, Deutſches Schulſingbuch.
VI. Bekanntmachungen und Mitteilungen an die Eltern.
1. Eltern, welche ſich über die Oehrpläne der verſchiedenen höheren Schulen in Heſſen und die Anforderungen an die Schüler vergewiſſern wollen, finden alles Nähere in der„Amtlichen Handausgabe der Prüfungsordnungen und OHehrpläne für die höheren Hehranſtalten des Großherzogtums Heſſen“(Preis ℳ 1.20, Staatsverlag).
2. Wir machen auf die§8 7 und 17 der Schulordnung für höhere Hehranſtalten vom 12. September 1800 aufmerkſam, nonach die auswärtigen Schüler vor der Wahl oder dem Wechſel einer Wohnung beim Direktor hiervon Mitteilung zu machen haben, und daß der Direktor darüber zu entſcheiden hat, ob einzelnen Schülern erlaubt werden kann, ihre Mittagsmahlzeiten im Wirtshauſe einzunehmen.
3. Wir bitten, Urlaubsgeſuche jeder Art und Dauer nicht mündlich durch die Schüler vorbringen, ſondern ſie ſchriftlich an die Schule gelangen zu laſſen und zwar nicht erſt am letzten Tage. Urlaub, der nachgeſucht wird, um früher in die Ferien ein⸗ zutreten, kann nur gewährt werden, wenn ein wirklich dringender Anlaß, vornehmlich ein Geſundheitsintereſſe vorliegt, und wir bitten, von ſolchen Geſuchen ſonſt ab⸗ ſehen zu wollen.
4. Bei mehr als eintägiger Verſäumnis des Unterrichts in Krankheitsfällen iſt der Schule ſpäteſtens am 2. Tage Mitteilung zu machen.
5. Schüler, die nach einer überſtandenen anſteckenden Krankheit wieder zur Schule kommen, haben ſogleich eine ärztliche Beſcheinigung, daß eine Anſteckungsgefahr nicht mehr beſteht, und eine Beſcheinigung über erfolgte Desinfektion ihrem Klaſſenlehrer vorzulegen.
6. Wir bitten die verehrl. Eltern, bei den Hausarbeiten unſerer Schüler auf richtige Haltung beim Schreiben und Oeſen im Intereſſe der Augenſchonung und der Seſundheit überhaupt zu halten, die Arbeitszeit am Tag ſo einzuteilen, daß Arbeiten nie unmittelbar nach dem Mittageſſen, nach dem Nachteſſen gar nicht oder nur in ſehr beſchränktem Maße, angefertigt werden. Wir verweiſen auf Oeo Burgerſtein„Zur häuslichen Geſund⸗ heitspflege der Schuljugend“ und„Seſundheitsregeln für Schüler und Schülerinnen aller Oehranſtalten“(Leipzig, Teubner, ie 10 ₰).
7. Wiederholt machen wir darauf aufmerkſam, daß unſere Schüler ihren uns ſehr erwünſchten Heſetrieb in der Schülerbibliothek der Anſtalt befriedigen können, und bitten darauf zu ſehen, daß ſie nicht zu ungeeigneter, ſchlechter und ſchädlicher Oektüre greifen; bitten auch, ſie nur einwandfreie kinematographiſche Vorſtellungen beſuchen zu laſſen.
8. Am Anfang des Schuljahres wird den Eltern mitgeteilt, an welchen Tagen die Klaſſenarbeiten geſchrieben und, korrigiert und beurteilt den Schülern zurückgegeben, ſich in deren Händen befinden werden. Wir bitten die Eltern, die Hefte regelmäßig ein⸗ zuſehen und bei mangelhaften oder ſchlechter gewordenen Oeiſtungen Rückſprache mit dem Klaſſenlehrer oder dem Direktor zu nehmen. Solche Beſprechung iſt der Schule ſehr er⸗ wünſcht und zweckmäßiger und nütlicher als eine Rückſprache kurz


