G. Ueberſicht über die Berechtigungen der höheren Schulen des Großherzogtums Heſſen und die Vorausſetzungen ihrer Verleihung.
Nr. Studien und Berufsarten. Gymnaſium. Realgymnaſium Oberrealſchule 1. Theologie Reifep rüfung— 38 2. Rechtswiſſenſchaft Reifeprüfung—— 3. Heilkunde Reifeprüfung—— 4. Klaſſiſche Philologie Reifeprüfung—— 5. Neuere Sprachen mit Prüfung für das höhere Lehrfach Reifeprüfung Reifeprüfung— 6. Mathematiku. Naturwiſſenſchaften mit Reifeprüfung Reifeprüfung Reifeprüfung Prüfung für das höhere Lehrfach 7. Forſtfach Reifeprüfung Reifeprüfung—
8. Bau⸗ und Maſchinenfach, Elektro⸗ technik, Elektrochemie, Chemie mit
Prüfung für den Staatsdienſt Reifeprüfung Reifeprüfung Reifeprüfung 9. Höherer Poſt⸗ und Telegraphendienſt Reifeprüfung Reifeprüfung Reifeprüfung 10. Erlaß der Fähnrichsprüfung Reifeprüfung Reifeprüfung— 11.Erlaß der Seekadettenprüfung Reifeprüfung Reifeprüfung—
mit dem Prädikat mit dem Prädikat „gut“ im Engliſchen„gut“ im Engliſchen 12. Schiffsban⸗ und Maſchinenbaufach mit Staatsprüfung bei der Kaiſerlichen
Marine Reifeprüfung Reifeprüfung Reifeprüfung 13. Zahnarzneikunde, Tierheilkunde, Zulaſſung zur
Roßarztſchule und ⸗Prüfung Reife für Prima Reife für Prima— 14. Reichsbankdienſt Reife für Prima Reife für Prima Reife für Prima
15. Marine ⸗Verwaltungsdienſt, Ver⸗ waltungsſekretariat bei den Kaiſerl.— Werften, Zahlmeiſterdienſt u. Inten⸗1 Jahr Prima(mit 1 Jahr Prima 1 Jahr Prima
danturſekretariat bei der Marine Engliſch) 16. Zulaſſung zur Fähnrichs⸗ und Seekadetten⸗ prüfung Reife für Prima Reife für Prima
17. Zulaſſung zur ſpeziellen Prüfung. der erſten Abſchlußprüfung nachfAbſchlußprüfung nach Abſchlußprüfung nach Kategorie in dem heſſiſchen Finanzfach einjährigem Beſuch einjährigem Beſuch einjährigem Beſuch
der Unterſekunda der Unterſekunda der Unterſekunda 18.Intendanturſubalterndienſt beim Heere Abſchlußprüfung nach Abſchlußprüfung nachſAbſchlußprüfung nach einjährigem Beſuch einjährigem Beſuch einjährigem Beſuch
der Unterſekunda der Unterſekunda der Unterſekunda
19. Zulaſſung zum Vorbereitungsdienſte für die Einjähriger erfolg⸗ Einjähriger erfolg⸗ Einjähriger erfolg⸗ Gerichtsſchreiberprüfung reicher Beſuch der IIb.freicher Beſuch der IIb. reicher Beſuch der IIb
20. Einjährig⸗freiwilliger Dienſt Einjähriger erfolg⸗ Einjähriger erfolg⸗ Einjähriger erfolg⸗
4.. reicher Beſuch der IIbſreicher Beſuch der IIb.freicher Beſuch der IIb 21. Maſchiniſten⸗ und Ingenieurprüfungen bei der Abſchlußprüfung nach Abſchlußprüfung nachſAbſchlußprüfung nach
Kaiſerlichen und Handelsmarine einjährigem Beſuch einjährigem Beſuch einjährigem Beſuch der Unterſekunda der Unterſekunda der Unterſekunda 22. Aufnahme als Civilſupernumerar im preußiſch⸗heſſiſchen Eiſenbahndienſt 1 Jahr Prima 1 Jahr Prima[1 Jahr Prima 23. Apothekerfach Reife für Oberſekunda Reife für Oberſekunda— Anmerkungen.
1) Abiturienten eines Realgymnaſiums, welche in der Reifeprüfung im Deutſchen, Franzöſiſchen und in der Mathematik wenigſtens das Prädikat„genügend“ ohne jede Einſchränkung erhalten haben, können durch eine Reifeprüfung im Lateiniſchen und Griechiſchen an einem Gymnaſium die Berechtigungen der Gymnaſialabiturienten erwerben..
Ob und inwieweit entſprechende Vergünſtigungen den Oberrealſchulabiturienten zuerkannt werden können, bleibt weiterer Beſchlußfaſſung vorbehalten.
2) Die Progymnaſien und die Realſchulen ſind Gymnaſien und bezw. Oberrealſchulen ohne Primakurſe;sſie umfaſſen demnach nur die Klaſſen Sexta bis Oberſekunda einſchließlich. Hiernach bemeſſen ſich die ihnen zuſtehenden Berechtigungen mit der aus Nr. 3 erſichtlichen Einſchränkung.
3) Diejenigen Schüler der Realſchuleu und der Progymnaſien, welche znach ein jährigiem Beſuch der Unterſekunda oder vor völlig durchlaufener Oberſekunda die Anſtalt verlaſſen wollien, erhalten das wiſſeuſchaftliche⸗ Vefähigungszeugnis für den einjährig⸗freiwilligen Dienſt nur dann, wenn ſie zuvor die durch die Beſtimmungen des Amts blattes Nr. 9 vom 15. Dezember 1899 geregelte Abſchlußprüfung beſtanden haben.


