Jahrgang 
1899
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3. Vom nächſten Jahr ab werden kleine Zeugniſſe nur vor den Juliferien an ſolche Schüler gegeben, bei denen eine Benachrichtigung der Eltern über die Leiſtungen notwendig er⸗ ſcheint. Dagegen werden alle Schüler vor Weihnachten ein volles Zeugnis erhalten. Der größeren Bequemlichkeit halber werden von jetzt ab allmählich ſtatt der Einzelformulare Zeug⸗ nisbücher eingeführt.

4. Freiſtellen im Gymnaſium und der Realſchule(nicht in der Vorſchule) werden auf Nachſuchen und Erweis der Bedürftigkeit auf je ein Jahr an ſolche Schüler gegeben, die ſich durch gute Befähigung, gute Beſtrebung und gute Sitte auszeichnen. Geſuche erbitten wir bis zum 5. April.

5. Anmeldungen zur Aufnahme nimmt der Unterzeichnete Samstag den 8. April von 8 12 Uhr im Feſtſaale des Schulhauſes entgegen. Es iſt dabei ein Geburtsſchein, ein Impfſchein und, wenn der Schüler von einer andern Schule kommt, ein Abgangs⸗ zeugnis vorzulegen. In die Sexta und die ſechſte Realklaſſe werden nur ſolche Schüler auf⸗ genommen, die lateiniſche Schrift geläufig ſchreiben.

Die Aufnahmeprüfungen finden Montag den 10. April von 8 ¼ Uhr an ſtatt Die Schule beginnt Dienſtag den 11. April um 8 ½¼ Uhr.

Worms, den 11. März 1899.

Großherzogliche Direktion des Gymnaſiums und der Realſchule. Prof. Dr. Blaſe.