Jahrgang 
1883
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Jahres heimſuchte, veranlaßt, Großherzogliches Miniſterium um Entlaſſung aus dieſem Amte zu bitten. Das Großherzogliche Miniſterium des Innern und der Juſtiz, Abteilung für Schul⸗ angelegenheiten, verfügte hierauf unter dem 18. Dezember 1882 die Entlaſſung des Herrn Pfarrer Reuß unter Zuſtellung des nachfolgenden, ehrenden Schreibens:Ihrem Geſuch entſprechend, entheben wir Sie, mit Wirkung vom 1. Januar 1883 an, der Ihnen übertragenen Stelle eines katholiſchen Religionslehrers an dem Gymnaſium und der Realſchule zu Worms, indem wir gleich⸗ zeitig für die in einem Zeitraum von 35 Jahren an dieſer Anſtalt mit Treue und Gewiſſenhaftig⸗ keit geübte ſegensreiche Wirkſamkeit unſere Anerkennung und unſeren Dank ausſprechen.

Durch Verfügung des Großherzoglichen Miniſteriums des Innern und der Juſtiz, Ab⸗ teilung für Schulangelegenheiten vom 18. Dezember 1882, wurde dem Prieſter Herrn Karl Brilmayer zu Gau⸗Algesheim die Stelle eines proviſoriſchen katholiſchen Religionslehrers an dem Gymnaſium und der Realſchule zu Worms, ſowie an der Vorſchule dieſer Anſtalten, mit Wirkung vom 1. Januar 1883 übertragen. Derſelbe wurde von dem Director bei der feierlichen Eröffnung der Schule am 4. Januar l. J. in unſere Anſtalt eingeführt und in ſeinen Dienſt eingewieſen.

Auf die Bitte des Vorſchullehrers Wilhelm Pohl um Verlängerung ſeines Urlaubs um ein Jahr zum Zweck völliger Wiederherſtellung ſeiner Geſundheit wurde demſelben durch Ver⸗ fügung des Großherzoglichen Miniſteriums des Innern und der Juſtiz, Abteilung für Schul⸗ angelegenheiten, vom 6. Februar 1883 die erbetene Verlängerung ſeines Urlaubs unter den oben bezeichneten Vorausſetzungen bewilligt und zugleich beſtimmt, daß die für denſelben angeordnete Stellvertretung durch den Gymnaſial⸗ und Realſchullehramtsacceſſiſten Heinrich Habermehl weiterhin in Kraft bleibe.

Durch Allerhöchſte Entſchließung vom 7. Februar 1883 wurde der Lehrer an dem Gymnaſium und der Realſchule zu Worms Otto Zimmermann in den Ruheſtand verſetzt. Sein Nach⸗ folger iſt noch nicht ernannt.

3. Nachdem der proviſoriſche Schuldiener Peter Hofmann zum Dammvärter in Koſt⸗ heim ernannt worden, wurde derſelbe durch Verfügung des Großherzoglichen Miniſteriums des Innern und der Juſtiz, Abteilung für Schulangelegenheiten, vom 24. Juni 1882 mit Wirkung vom 1. Juli 1882 auf Nachſuchen ſeines Dienſtes enthoben. Durch miniſterielle Verfügung vom 28. September 1882 wurde die Gymnaſialdirection ermächtigt, auf Grund der in dem Staats⸗ budget für 18821885 unſerer Anſtalt zu teil gewordenen Bewilligung(ſiehe oben unter 1) für das bevorſtehende Winterhalbjahr einen Schuldiener⸗ und Heizergehülfen anzunehmen. Durch miniſterielle Verfügung vom 3. Oktober 1882 wurde dem Militäranwärter Johann Peter Seng der Pedellendienſt proviſoriſch übertragen.

4. Wir ſtellen in Folgendem die kurzen Lebensſtizzen zuſammen, die uns die Herren Heinrich Habermehl, Dr., Joſeph Hahn und Karl Brilmayer übergaben.

Heinrich Habermehl, geboren am 26. Juni 1858 zu Harreshauſen in der Provinz Starkenburg, beſuchte 3 Jahre lang eine Privat⸗Schule zu Groß⸗Gerau und trat im 13. Lebensjahre in die Realſchule I. Ordnung zu Darmſtadt ein. Im Herbſte 1876 mit dem Reifezeugniß aus der⸗ ſelben entlaſſen, bezog er die Univerſität Gießen, um ſich dem Studium der Naturwiſſenſchaften zu widmen. Im Sommer 1879 wurde ihm für die Löſung einer von der philoſophiſchen Fakultät der Univerſität Gießen geſtellten mineralogiſchen Preisaufgabe der akademiſche Preis zu Teil. Nachdem