— 12—
8. Nachträgliche Anmeldungen für das nächſte Schuljahr nimmt der Direktor während
ſeiner Sprechſtunde(ſ. Nr. 5) in ſeinem Amtszimmer, Waſſerturmplatz 3, entgegen. Neu eintretende Schülerinnen haben ihren Geburtsſchein und Impfſchein, Schüler⸗
innen, die bereits eine andere Schule beſucht haben, auch das letzte Schulzeugnis und, nach dem 12. Lebensjahr, auch den zweiten Impfſchein beizubringen. Näheres über et⸗ waige Prüfungen wird ihnen bei der Aufnahme mitgeteilt.
9. Der Unterricht beginnt im neuen Schuljahr Dienstag den 1. April, vormittags 8 Uhr.
Worms, im März 1913.
Großherzogliche Direktion der Eleonorenſchule: Lauteſchläger.


