Jahrgang 
1928
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same und rege Teilnahme der Schüler an dem Nachmittagsunterricht durch den Genuss solcher Getränke unmöglich gemacht wird. Wegen der schädlichen Wirkung des Alkohols auf die Entwicklung der Jugend sollten solche Getränke unbedingt von ihr ferngehalten werden. Es dürfte für die meisten Schüler übrigens ausreichen, wenn sie Essen mitbringen und dazu in der Schule ein Glas Milch trinken. Sie haben bei dem Amtsgehilfen gegen geringes Entgelt Gelegenheit, vor oder nach dem Vormittagsunterricht oder in der Frühstücks- pause Milch zu trinken. Die Benutzung dieser Einrichtung, namentlich durch die aus- wärtigen Schüler, ist sehr erwünscht. Ausserdem kann bei dem Amtsgehilfen ein Teller warmer Suppe sowie ein ganzes warmes Mittagessen zu mässigem Preis verabreicht werden.

i) Gesuche um Urlaub sind 3 Tage vor dessen Beginn dem Klassenführer mündlich oder schriftlich zu übermitteln. Nur in nicht vorhergesehenen dringenden Fällen ist eine Schulversäumnis ohne vorherigen Urlaub gestattet; doch ist dann sofort bei Beginn der Unterrichtsversäumnis eine Bescheinigung über den Grund des Fehlens beizubringen. Schüler zum Zweck der Hilfeleistung im Haus, im Geschäft, auf dem Feld oder aus ähnlichen Anlässen den Unterricht versäumen zu lassen, ist unstatthaft. Derartige Ver- säumnisse werden bestraft.

k) Taschengeld verleitet die meisten Schúler zu Verschwendungen und ÜUnfug. Wenn das Mitnehmen von Taschengeld notwendig ist, wie dies bei auswärtigen Schülern der Fall sein kann, so empfehlen wir dringend, seine Verwendung aufs genaueste zu überwachen.

!) Schüler, die aus der Speer-Hauberschen Stiftung Lehrbücher unentgeltlich zu entleihen wünschen, haben ihre Gesuche mündlich an Herrn Oberreallehrer Volz zu richten.

m) In alle Klassen unsrer Anstalt können auch Mädchen eintreten. Es bedarf nur eines Aufnahmegesuchs an die Direktion.

n) Pflege und Förderung des Lesebedürfnisses der Jugend ist dringend erwünscht, doch muss sorgfältige Auswahl des Lesestoffes dafür sorgen, dass nicht ungeeignete Bücher den Kindern in die Hände kommen. Grosse Achtsamkeit ist hier notwendig, weil viele unnütze, ja geradezu schädliche Bücher in den Handel kommen. Gute Bücher sind die besten Freunde!

0) Die schon angezeigte Neuregelung der Schülerunfallversicherung ist mittlerweile eingetreten. Seit Beginn des Schuljahrs 1927/28 sind sämtliche Schüler gegen eine Gebühr von 70 Pfg. bei der Nassauischen Landesversicherungsbank in Wiesbaden gegen Unfall versichert.

p) Infolge des Zusammenbruchs unserer Währung war der Sinn für Sparsamkeit in unserem Volke in einer Weise zurückgegangen, dass daraus auf die Dauer die grössten Gefahren für das Volkswohl entstehen konnten. An diesem Notstand darf nach Wieder- herstellung einer wertbeständigen Währung die Schule nicht teilnahnmlos vorübergehen. Um der jugend bequeme Gelegenheit zu geben, Geldmittel für Schulbücher, Schulausflüge, Konfirmandenkleider, Weihnachten u. s. w. zu sparen, ist von der Kredit-Kasse Wimpfen am 1. November 1924 die während des Weltkrieges eingegangene Pfennigsparkasse wieder eröffnet worden. Anmeldungen der Schüler erfolgen bei dem Amtsgehilfen. Wir empfehlen dringend die Benutzung dieser Einrichtung.