Jahrgang 
1928
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Z. Geschenke.

Für die der Anstalt zugewiesenen Geschenke sagen wir unseren verbindlichsten Dank. Ganz besonders danken wir der Vereinigung der Realschulfreunde in Wimpfen, die mit namhaften Beträgen da einsprang, wo staatliche Mittel uns nicht zur Verfügung standen.

Ebenso gebührt besonderer Dank Herrn Louis Himmelreich, Wimpfen, für die Ueber- lassung einiger seltenen ausgestopften Tiere, darunter ein ausgewachsener Brillenkaiman, den Gummiwerken Marx, Hannover, für Zusendung einer Tafel zur Veranschaulichung der Herstelluung des Radiergummis, Frau Wochinger, Remscheid-Hasten, für Zuwendung von Schulbüchern für die Stiftung, dem Norddeutschen Lloyd, Bremen, für Anschauungstafeln seiner Schiffstypen und des überseeischen Verkehrs, der Firma August Wieland, Wimpfen, für Ueberweisung von Bildertafeln der Hapag, den Leo-Werken, Dresden, für zahnhygienische Tafeln und einen Schaukasten, der Buchhandlung Elser für Schenkung des Zeitungs- katalogs 1928 und den pädagogischen Verlagen für das grosse Entgegenkommen bei der Zuweisung von Prüfungsexemplaren.

VI. Mitteilungen an die Eltern.

a) Schulgeld. Nach langjährigen Bemühungen bei der Staatsregierung wurde im April vorigen jahres erreicht, dass das Schulgeld an der Realschule in Wimpfen den badischen und württembergischen Verhältnissen anzupassen ist. Nach der Verfügung des Landesamts für das Bildungswesen vom 21. April 1927 ist das zu erhebende Schulgeld nach den z. Zt. in Württemberg geltenden Bestimmungen zu berechnen. Man einigte sich schliesslich über folgende Sätze:

jährlich monatlich a) Voller Satz.. 108 9 b) Ermäßigung bei gleichzeitigem Besuch der Realschule durch Geschwister beim zweiten.... auf 96 8 dritten... 84 7 Vierten u. folgenden. 72 6

b) Freistellen. Trotz der wesentlichen Herabsetzung des Schulgeldes können noch staatliche Freistellen vergeben werden, je nach der Zahl der Bewerber auch halbe. Die Verleihung ist an den Nachweis guter Befähigung, tüchtigen Strebens und einwandfreien Betragens geknüpft. Sie erfolgt nur auf Nachsuchen und stets nur auf ein Jahr. Die seitherigen Inhaber müssen daher ihre Gesuche bei Beginn des Schuljahrs erneuern. Auch an Mädchen können Freistellen vergeben werden. Da der Staat bei Verleihung von Freistellen die Erwartung hegt, daß die damit beliehenen Schüler späterhin durch ersprießliche Leistungen dem Gemeinwohl von Nutzen seien, ist es Pflicht der um Freistellen ein- kommenden Eltern ihre Kinder die Anstalt vollständig durchlaufen zu lassen.

Zwei weitere Freistellen sind in dankenswerter Weise, die eine durch die Kreditkasse Wimpfen, die andere durch die Handels- und Gewerbebank Heilbronn, Filiale Wimpfen, zur Verfügung gestellt und werden in Vereinbarung mit dem Lehrerrat verliehen.

Ausserdem bewilligt der Gemeinderat der Stadt Wimpfen seit Ostern 1920 jährlich bis zu 5 Freistellen bezw. 10 halben Freistellen an Wimpfener Bürgersöhne. Bewerbungen um diese Stellen sind an die Bürgermeisterei Wimpfen zu richten.

Auch die Saline Ludwigshalle in Wimpfen vergibt jährlich eine Freistelle an ein Kind eines ihrer Arbeiter oder Angestellten.