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p) Infolge des Zusammenbruchs unserer Währung ist der Sinn für Sparsamkeit in unserem Volke in einer Weise zurückgegangen, daß daraus auf die Dauer die größten Gefahren für das Volkswohl entstehen werden. An diesem Notstand darf nach Wieder- herstellung einer wertbeständigen Währung die Schule nicht teilnahmlos vorübergehen. Um der jJugend bequeme Gelegenheit zu geben, Geldmittel für Schulbücher, Schulausflüge, Konfirmandenkleider, Weihnachten u. s. w. zu sparen, ist von der Kredit-Kasse Wimpfen am 1. November 1924 die während des Weltkrieges eingegangene Pfennigsparkasse wieder eröffnet worden. Anmeldungen der Schüler erfolgen bei dem Amtsobergehilfen. Wir empfehlen dringend die Benutzung dieser Einrichtung.
Bekanntmachung
über Zeit und Bedingungen der Aufnahme in die Realschule.
Das neue Schuljahr beginnt Montag, 25. April 1927. Die Aufnahmeprüfung findet am 25. April 1927 von 8N ¹ an statt.
Anmeldungen haben spätestens bis zum 25. April zu erfolgen. Geburtsschein, Impfschein und eine vorläufige Bescheinigung über den seitherigen Schulbesuch sind bei der Anmeldung vorzulegen, das Austrittszeugnis ist spätestens am 25. April einzuliefern.
In die Sexta werden Kinder nach vierjährigem Besuch der Grundschule aufgenommen. Ausserdem werden in Sexta aufgenommen: im Einzelfall besonders leistungsfähige Schul- kinder nach Anhören des Grundschullehrers unter Genehmigung der Schulaufsichtsbehörde schon nach dreijähriger Grundschulpflicht. Anträge hierzu sind beim Leiter der Schule zu stellen, der das Kind angehört.
Die Aufnahme in eine andere Klasse hängt von dem Nachweis derjenigen Kenntnisse ab, die in den vorhergehenden Klassen erworben werden, worüber der Lehr- plan die nötige Auskunft gibt.(Lehrplan für die höheren Schulen im Volksstaate Hessen, Darmstadt 1925, Staatsverlag.)
Wimpfen, im März 1927.
Direktion der Realschule. Luley.


