Jahrgang 
1927
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b) Freistellen. Von 10 Schülern kann einer von der Entrichtung des Schulgeldes befreit werden. je nach der Zahl der Bewerber können auch halbe Freistellen bewilligt werden. Die Befreiung ist an den Nachweis guter Befähigung, tüchtigen Strebens und einwandfreien Betragens geknüpft. Sie erfolgt nur auf Nachsuchen und stets nur auf ein Jahr. Die seitherigen Inhaber müssen daher ihre Gesuche erneuern. Auch an Mädchen können Freistellen vergeben werden. Da der Staat bei Verleihung von, Freistellen die Erwartung hegt, daß die damit beliehenen Schüler späterhin durch ersprießliche Leistungen für das Gemeinwohl von Nutzen sein können, ist es Pflicht der um Freistellen einkommen- den Eltern, ihre Kinder die Anstalt vollständig durchlaufen zu lassen.

Noch eine weitere Freistelle ist zu vergeben, die seit Ostern 1923 in dankenswerter Weise durch die Handels- und Gewerbebank Heilbronn, Filiale Wimpfen, zur Verfügung gestellt ist und in Vereinbarung mit dem Lehrerrat verliehen wird.

Ausserdem bewilligt der Gemeinderat der Stadt Wimpfen seit Ostern 1920 jährlich bis zu 5 Freistellen bezw. 10 halben Freistellen an Wimpfener Bürgersöhne. Bewerbungen um diese Stellen sind an die Bürgermeisterei Wimpfen zu richten.

Auch die Saline Ludwigshalle in Wimpfen vergibt jährlich eine Freistelle an ein Kind eines ihrer Arbeiter oder Angestellten.

Schließlich ist die Vereinigung der Freunde der Realschule bereit, auf Antrag bei weniger bemittelten Eltern einen Teilbetrag des Schulgeldes zu übernehmen. Seit dem 1. November 1926 hat diese Vereinigung in hochherziger Weise 10 Schülern diese Ver- günstigung zukommen lassen, wofür ihr auch an dieser Stelle herzlicher Dank gesagt sei. Für das Schuljahr 1927/28 soll ein noch größerer Betrag zur Verfügung gestellt werden, um eine weitere Anzahl von Schülern berücksichtigen zu können.

c) Für Zeugnisabschriften ist eine Stempelgebühr von 50 Pfg. zu entrichten.

d) Ferien im Schuljahr 1926/27. Pfingstferien vom 5. Juni bis 12. Juni; Sommer- ferien vom 16. Juli bis 14. August; Herbstferien vom 25. September bis 19. Oktober; Weihnachtsferien vom 24. Dezember bis 6. Januar. Schulschluss voraussichtlich am 24. März.

Wir bitten die Eltern auswärtiger Schüler, diese Termine bei den an die Eisenbahn- direktion zu richtenden Gesuchen um Schülerdauerkarten zu beachten.

e) Direktor und Lehrer sind stets zu Auskunft und Rat gerne bereit. Wir bitten die Eltern, sich in allen Angelegenheiten vertrauensvoll an den Klassenlehrer, den Klassen- führer oder den Direktor zu wenden. Wir begrüßen jede Anfrage nur als die uns sehr erwünschte Betätigung der UÜberzeugung, daß Schule und Elternhaus gemeinsame Aufgaben zu erfüllen haben; dieses auf gegenseitigem Vertrauen beruhende Verhältnis ist die Vor- bedingung für die Erfolge auf dem Gebiete des Unterrichts und der Erziehung.

Es ist nötig, einen zur mündlichen Aussprache beabsichtigten Besuch dem Klassen- führer oder dem Direktor 2 bis 3 Tage vorher anzusagen, namentlich dann, wenn Zweck des Besuches die Anfrage nach den Fortschritten eines Schülers ist. Er- kundigungen über Leistungen und Fortschritte unmittelbar vor Ostern haben wenig Wert, da jetzt eine Besserung nicht mehr herbeigeführt werden kann.

Der Direktor ist in dienstlichen Angelegenheiten nur im Amtszimmer Dienstags, Donnerstags und Freitags vormittags von 1112 Uhr zu sprechen.

Damit der Verkehr von Schule und Haus nicht notleidet, bitten wir die Eltern, uns Mitteilungen zugehen zu lassen, wenn sie den Wohnort wechseln.

f) Zu Anfang jedes Halbjahres wird den Eltern bekannt gegeben, an welchen Tagen sich die Hefte mit den beurteilten Klassenarbeiten in den Händen der Schüler befinden. Hierdurch wird den Wünschen derjenigen Eltern Rechnung getragen, welche von den Fortschritten ihrer Kinder durch Einsicht in deren schriftliche Leistungen fortlaufend Kenntnis nehmen wollen.