Jahrgang 
1926
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m) Pflege und Förderung des Lesebedürfnisses der Jugend ist dringend zu wünschen, doch muss sorgfältige Auswahl des Lesestoffes dafür sorgen, dass nicht ungeeignete Bücher den Kindern in die Hände kommen. Grosse Achtsamkeit ist hier notwendig, weil viele unnütze, ja geradezu schädliche Bücher in den Handel kommen. Gute Bücher sind die besten Freunde!

n) Die Zöglinge der Anstalt können sich gegen eine Gebühr von 3 Mark jährlich gegen Unfälle aller Art versichern, die ihnen auf dem Wege zur Schule, im Betrieb der Schule oder auf dem Weg von der Schule nach Hause zustossen. Wir empfehlen den Eltern, hiervon Gebrauch zu machen.

0) Infolge des Zusammenbruchs unserer Währung ist der Sinn für Sparsamkeit in unserem Volke in einer Weise zurückgegangen, dass auf die Dauer daraus die grössten Gefahren für das Volkswohl entstehen werden. An diesem Notstand darf nach Wieder- herstellung einer wertbeständigen Währung die Schule nicht teilnahmslos vorübergehen. Um der Jugend bequeme Gelegenheit zu geben, Geldmittel für Schulbüeher, Schulausflüge, Konfirmandenkleider, Weihnachten u. s W zu sparen, ist von der Kredit-Kasse Wimpfen am 1. November 1924 die während des Weltkrieges eingegangene Pfennigsparkasse wieder eröffnet worden Anmeldungen der Schüler erfolgen bei dem Amtsobergehilfen Speier. Wir empfehlen dringend die Benutzung dieser Einrichtung.

Bekanntmachung

über Zeit und Bedingungen der Aufnahme in die Realschule.

Das neue Schuljahr beginnt Montag, 19. April 1926. Die Aufnahmeprüfung findet am 19. April 1926 von 8 ³° an statt.

Anmeldungen haben vor dem 19. April zu erfolgen. Geburtsschein, Impfschein und eine vorläufige Bescheinigung über den seitherigen Schulbesuch sind bei der An- meldung vorzulegen, das Austrittszeugnis ist spätestens am 19. April einzuliefern.

In die Sexta werden Kinder nach vierjährigem Besuch der Grundschule aufgenommen. Ausserdem werden in Sexta aufgenommen: im Einzelfall besonders leistungsfähige Schul- kinder nach Anhören des Grundschullehrers unter Genehmigung der Schulaufsichtsbehörde schon nach dreijähriger Grundschulpflicht. Anträge hierzu sind beim Leiter der Schule, der das Kind angehört, zu stellen.

Die Aufnahme in eine andere Klasse hängt von dem Nachweis derjenigen Kenntnisse ab, die in den vorhergehenden Klassen erworben werden, worüber der Lehr- plan die nõtige Auskunft gibt.

Das Schulgeld ist sozial gestuft Es beträgt monatlich 15 RM., wenn nur ein Kind der betreffenden Familie die Schule überhaupt besucht; es ermässigt sich bei 2, einerlei welche Schule, besuchenden Geschwistern auf 13, bei 3 Geschwistern auf 11, bei 4 auf 9, bei 5 auf 6 50, bei 6 und mehr Geschwistern auf 4 RM. monatlich.

Wimpfen, im März 1926.

Direktion der Realschule. I. A.: Luley.