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2. Zeitschriften.
Mitteilungen der Gesellschaft für deutsche Erziehungs- und Schulgeschichte.— Monatsschrift für höhere Schulen.— Deutsches Philologenblatt.— Lehrproben und Lehr- gänge.— Zeitschrift des deutschen Sprachvereins.— Zeitschrift für Deutschkunde.— Volk und Scholle.— Die Starkenburg. Archiv für hessische Geschichte.— Vergangen- heit und Gegenwart.— Die neueren Sprachen.— Kosmos.— LZaitschrift für den mathematischen und naturwissenschaftlichen Unterricht.— Zeitschrift für den physikalischen und chemischen Unterricht.— Geographischer Anzeiger.— Zeitschrift für Geopolitik.— Mitteilungen der hessischen Zentralstelle für die Landesstatistik.— Die Schule.
3. Geschenke.
Für die der Anstalt zugewiesenen Geschenke sagen wir unseren verbindlichsten Dank. Besonders wertvolle Bücher stifteten Frau Direktor Sieben und ein früherer Schüler unserer Anstalt, Herr Obersteuerinspektor Barth in Bühl.
VI. Mitteilungen an die Eltern.
a) Freistellen. Von 20 Schülern kann einer von der Entrichtung des Schulgeldes befreit werden. Jje nach der Zahl der Bewerber können auch halbe Freistellen bewilligt werden. Die Befreiung ist an den Nachweis guter Befähigung, tüchtigen Strebens und einwandfreien Betragens geknüpft. Sie erfolgt nur auf Nachsuchen und stets nur auf ein Jahr. Die seitherigen Inhnaber müssen daher ihre Gesuche erneuern. Auch an Mädchen können Freistellen vergeben werden.—
Noch eine weitere Freistelle ist zu vergeben, die seit Ostern 1923 in dankenswerter Weise durch die Handels- und Gewerbebank Heilbronn, Filiale Wimpfen, zur Verfügung gestellt ist und in Vereinbarung mit dem Lehrerrat verliehen wird.
Ausserdem bewilligt der Gemeinderat der Stadt Wimpfen seit Ostern 1920 jährlich bis zu 5 Freistellen bezw. 10 halben Freistellen an Wimpfener Bürgersöhne. Bewerbungen um diese Stellen sind an die Bürgermeisterei Wimpfen zu richten.—
Auch die Saline Ludwigshalle in Wimpfen vergibt jährlich eine Freistelle an ein Kind eines ihrer Arbeiter oder Angestellten.
b) Für Zeugnisabschriften ist eine Stempelgebühr von 50 Pfg. zu entrichten.
c) Ferien im Schuljahr 1926/27. Pfingstferien vom 23. Mai bis 30. Mai; Sommer- ferien vom 17. Juli bis 15. August; Herbstferien voraussichtlich vom 26. September bis 10. Oktober; Weihnachtsferien vom 23. Dezember bis 5. Januar. Schulschluss voraus- sichtlich am 9. April.
Wir bitten die Eltern auswärtiger Schüler, diese Tage bei den an die Eisenbahn- direktion zu richtenden Gesuchen um Schülerdauerkarten zu beachten.
d) Direktor und Lehrer sind stets zu Auskunft und Rat gerne bereit. Wir bitten die Eltern, sich in allen Angelegenheiten vertrauensvoll an den Klassenlehrer, den Klassen- führer oder den Direktor zu wenden. Wir begrüssen jede Anfrage nur als die uns sehr erwünschte Betätigung der Uberzeugung, dass Schule und Elternhaus gemeinsame Aufgaben zu erfüllen haben; dieses auf gegenseitigem Vertrauen beruhende Verhältnis ist die Vor- bedingung fur die Erfolge auf dem Gebiete des Unterrichts und der Erziehung.
Es ist nötig, einen zur mündlichen Aussprache beabsichtigten Besuch dem Klassen- führer oder dem Direktor 2 bis 3 Tage vorher anzusagen, namentlich dann, wenn der Zweck des Besuches die Anfrage über die Fortschritte eines Schülers ist. Anfragen über Leistungen und Fortschritte unmittelbar vor Ostern haben jedoch wenig wert, da hier eine Besserung nicht mehr herbeigeführt werden kann.


