Jahrgang 
1915
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chemischen Unterricht. Zeitschrift für den deutschen Unterricht. Die neueren Sprachen.

LZaitschrift des allgemeinen deutschen Sprachvereins. Geographischer Anzeiger. Zeitschrift für Lehrmittelwesen und pädagogische Literatur. Mitteilungen der Gr. Hes- sischen Zentralstelle für die Landesstatistik. Veröffentlichungen des Lehrervereins für Naturkunde.

VI. Mlitteilungen an die Pltern.

a) Freistellen. Von 20 Schülern kann einer von der Entrichtung des Schulgeldes freigegeben werden. Je nach der Zahl von Bewerbern können auch halbe Freistellen bewilligt werden. Die Befreiung ist an den Nachweis guter Béfähigung, tüchtigen Strebens und tadelfreien Betragens geknüpft. Sie erfolgt nur auf Nachsuchen und stets nur auf ein Jahr. Die seitherigen Inhaber müssen daher ihre Gesuche erneuern. An Mädchen können diese Freistellen nicht vergeben werden.

Ausser diesen 5% Freistellen sind noch zwei weitere Freistellen zu vergeben, die seit Jahren in dankenswerter Weise durch die Kredit-Kasse Wimpfen an Kinder ihrer Mit- glieder in Vereinbarung mit dem Lehrerrat verliehen werden.

In allen Gesuchen um Freistellen ist anzugeben, ob der Gesuchsteller Mitglied der Wimpfener Kreditkasse ist.

Der Schulgeldzuschlag für Nichthessen kommt an unserer Anstalt in Wegfall.

Nach Verfügung Grossh. Ministeriums kommen für Mädchen, die unsre Anstalt besuchen und Geschwister in höheren Knabenschulen Hessens haben, die gleichen Schul- geldermässigungen in Anwendung wie bei Knaben.

b) Für Zeugnisabschriften ist eine Stempelgebühr von 50 Pfg. zu entrichten. Die ausserdem zu erhebende Schreibgebühr von 50 Pfg. wird für die Bücherei verwendet.

c) Ferien im Schuljahr 1914/15: Osterferien 28. März bis 10. April; Pfingstferien 23. 29. Mai; Sommerferien 4. bis 31. Juli; Herbstferien 26. September bis 9. Oktober; Weihnachtsferien 23. Dezember bis 6. Januar; Schulschluss 16. April 1916.

Wir bitten die Eltern auswärtiger Schüler, diese Tage bei den an die Eisenbahn- direktion zu richtenden Gesuchen um Schülerdauerkarten zu beachten.

d) Direktor und Lehrer sind stets zu Auskunft und Rat gerne bereit. Wir bitten die Eltern, sich in allen Angelegenheiten vertrauensvoll an den Klassenlehrer, den Klassen- führer oder den Direktor zu wenden. Wir begrüssen jede Anfrage nur als die uns sehr erwünschte Betätigung der UÜberzeugung, dass Schule und Elternhaus gemeinsame Aufgaben zu erfüllen haben; dieses auf gegenseitigem Vertrauen beruhende Verhältnis ist die Vor- bedingung für die Erfolge auf dem Gebiete des Unterrichts und der Erziehung.

Es ist nötig, einen zur mündlichen Aussprache beabsichtigten Besuch dem Klassenführer oder dem Direktor 2 bis 3 Tage vorher anzusagen, namentlich dann, wenn der Zweck des Besuches die Anfrage über die Fortschritte eines Schülers ist. Anfragen über Leistungen und Fortschritte unmittelbar vor Ostern haben jedoch wenig Wert, da hier eine Besserung nicht mehr herbeigeführt werden kann.

Der Direktor ist in dienstlichen Angeléegenheiten nur im Amtszimmer Mon- tags und Donnerstags vormittags von 121 Uhr zu sprechen.

Damit der Verkehr von Schule und Haus nicht notleidet, bitten wir die Eltern, uns Mitteilung zugehen zu lassen, wenn sie den Wohnort wechseln.

e) Zu Anfang jedes Halbjahres wird den Eltern bekannt gegeben, an welchen Tagen sich die Hlefte mit dén beurteilten Klassenarbeiten in den Händen der Schüler befinden. Hierdurch wird den Wünschen derjenigen Eltern Rechnung getragen, welche von den ortsehnilten ihrer Kinder durch Einsicht in deren schriftliche Leistungen fortlaufend Kenntnis nehmen wollen.. 8