Jahrgang 
1909
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h) Im Interesse der Eltern liegt es, ihre Kinder frühzeitig der Schule zuzuführen, wenn irgend möglich, schon der Sexta; denn in der Quinta fällt die Gewöhnung an den neuen Unterricht und die neuen Verhältnisse noch zusammen mit dem Erlernen einer fremden Sprache(Französisch), ausserdem beginnt die Realgymnasialabteilung bereits in der VI mit Latein. Nach den Erfahrungen der letzten Schuljahre waren wir in vielen Fällen genötigt, Schüler, die probeweise der Quinta zugeteilt waren, in die Sexta zurück- zuversetzen.

i) Wir verweisen auch an dieser Stelle auf die Schulordnung vom 12. September 1899, die allen Eltern bei dem Eintritt ihrer Söhne eingehändigt wurde. Insbesondere heben wir§ 17 hervor:Der Besuch von Wirtshäusern und ähnlichen Lokalen ist den Schülern auch wäührend der Ferien nur in Begleitung der Eltern oder ihrer Vertreter gestattet. Das Einkehren auf Spaziergüngen ausserhalb der Stadt zum Zweck mässiger Erfrischung ist statthaft. Trinkgelage und lärmende Zusammenkünfte sind jedoch unter allen Umständen untersagt. Ob einzelnen Schülera ausnahmsweise erlaubt werden kann, ihre Mittagsmahlzeiten in einem Wirtshaus einzunehmen, entscheidet der Direktor.

Da zahlreiche Schüler an den ein oder zwei Wochentagen mit Nachmittagsunterricht unter den hiesigen Verbältnissen nur in einem Wirtshaus eine warme Mittagsmahlzeit einnehmen können, ist für diese Tage der Besuch eines Wirtshauses zu diesem Zweck gestattet. Die Direktion verlangt jedoch von den Bltern, die für ihre Kinder von dieser Erlaubnis Gebrauch machen wollen, genaue Angabe des gewählten Gasthauses und die Erklärung, dass auch von Seiten der Eltern die betreffenden Wirte angewiesen sind, den Schülern keinerlei alkoholische Getränke zu verabreichen. Ganz abgesehen von der schäd- lichen Wirkung des Alkohols auf die heranwachsende Jugend sind wir zu dieser Massregel gezwungen, weil sonst die aufmerksame und rege Anteilnahme der Schüler an dem Nachmittagsunterricht unmöglich ist.

k) Da an Ostern 1909 die hiesige höhere Bürgerschule für Mädchen aufgelöst wird, können von nun an auch in die unteren Klassen unsrer Anstalt Mädchen eintreten. Es bedarf jedoch in jedem einzelnen Falle eines Aufnahmegesuchs an das Ministerium des Innern, Abteilung für Schulangelegenheiten. Das Gesuch ist mit 1,50 Mk., stempel- pflichtig.

lahresbericht.

1. Das Schuljahr begann am 19. April 1908.

2. Personalnachrichten. a) Herr Oberlehrer Prof. Sieben wurde nach 10- jähriger Tätigkeit an unsrer Anstalt mit Wirkung vom 15. April 1908 an das Realgym- nasium zu Mainz versetzt.

b) Herr Lehramtsassessor Will wurde mit Wirkung vom 15. April zum Oberlehrer an der Realschule zu Alsfeld ernannt. Bis zum Schlusse des Schuljahrs tat er noch an unsrer Anstalt Dienst.

c) Als Nachfolger der beiden erwähnten Herren wurden die Herrn Lehramtsreferendare Küssner und Kraus ernannt.

. d) Mit Wirkung vom 1. Nov. 1908 wurde Schuldiener Frey unter Anerkennung seiner langjährigen und treugeleisteten Dienste in den Ruhe- stand versetzt.

3. Prüfungen und inspektionen. Am 15. und 16. September 1908, sowie am 16. Januar 1909 besichtigte Herr Oberschulrat Block die Anstalt.

Am 16. Sept. 1908 fand unter Vorsitz des Herrn Oberschulrat Block eine ausser- ordentliche Abschlussprüfung für IIa statt. Am 19. März 1909 wurde die ordentliche Abschlussprüfung, ebenfalls unter Vorsitz des Herrn Oberschulrat Block, abgehalten. Von der mündlichen Prüfung konnten 4 Schüler ganz, 6 zum Teil befreit werden. Im ganzen bestanden 12 Schüler die Prüfung.