Jahrgang 
1909
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Mitteilungen an die Eitern. a) Weihnachts-Zeugnisse werden in Zukunft nicht mehr ausgegeben. Die Eltern derjenigen Schüler, deren Versetzung fraglich erscheint, erhalten eine besondere Mitteilung. Nach Verfügung der obersten Schulbehörde ist in Zukunft folgende Notenfolge für Leistungen, Fleiss und Aufmerksamkeit anzuwenden: I sehr gut; II gut; III im ganzen gut; IV genügend; V ungenügend b) Die Zahl der Freistellen richtet sich nach der Schülerzahl; von 20 Schülern kann einer von der Entrichtung des Schulgeldes freigegeben werden. Je nach der Zahl von Bewerbern können auch sog. halbe Freistellen bewilligt werden. Die Befreiung ist an den Nachweis guter Befähigung, tüchtigen Strebens und tadelfreien Betragens geknüpft. Sie erfolgt nur auf Nachsuchen und stets nur auf ein Jahr. Die seitherigen Inhaber müssen daher ihre Gesuche erneuern. Ausser diesen 5% Freistellen sind noch 2 weitere Freistellen zu vergeben, die seit Jahren in dankenswerter Weise durch die Kredit-Kasse Wimpfen an Söhne ihrer Mitglieder in Vereinbarung mit dem Lehrerrat verliehen werden.

Der Schulgeldzuschlag für Nichthessen kommt vom Beginn des nächsten Schuljahrs an in unserer Anstalt in Wegfall.

c) Für Zeugnisabschriften ist eine Stempelgebühr von 50 Pfg. zu entrichten. Die ausserdem zu erhebende Schreibgebühr von 50 Pfg. findet Verwendung für Zwecke der Bücherei.

d) Ferien im Schuljahr 1909/10. Osterferien: 4. bis 17. April. Pfingstferien: 30. Mai. bis 5. Juni. Sommerferien: 4. Juli bis 31. Juli. Herbstferien: 26. September bis 9. Oktober. Weihnachtsferien: 23. Dezember bis 6 Januar. Schuljahrsschluss: 19. März 1910.

Wir bitten die Eltern auswärtiger Schüler, diese Termine bei den an die Eisen- bahndirektionen zu richtenden Gesuchen um Schülerdauerkarten zu beachten.

e) Im Sommerhalbjahr kann täglich unter Aufsicht der Schule in besonderer Bade- anstalt am Neckar gebadet werden. Zur Bestreitung der Unkosten wird ein Beitrag erhoben.

f) Direktor und Lehrer sind stets zu Auskunft und Rat gerne bereit. Wir bitten die Eltern, sich in allen Angelegenheiten vertrauensvoll an den Klassenlehrer oder den Direktor zu wenden. Wir betrachten jede Anfrage nur als die mit Freude zu begrüssende Betätigung der UÜberzeugung, dass Schule und Elternhaus gemeinsame Aufgaben zu er- füllen haben; dieses auf gegenseitigem Vertrauen beruhende Verhältnis ist die Vorbedingung für die Erfolge auf dem Gebiete des Unterrichts und der Erziehung.

Es ist nötig, einen zur mündâlichen Aussprache beabsichtigten Besuch durch die Schüler dem betreffenden Lehrer oder dem Direktor 2 bis 3 Tage vorher anzusagen, namentlich dann, wenn der Zweck des Besuches Anfragen über die Fortschritte eines Schülers ist.

Der Direktor ist in dienstlichen Augelegenheiten nur im Amtszimmer an Werktagen vormittags zu sprechen.

g) Von einer Unterschrift der sog. Klassenarbeiten durch die Eltern sieht die Schule ab. Dagegen wird den Eltern zu Aufang eines jeden Halbjahres durch Mitteilung an die Schüler bekannt gegeben, an welchen Tagen jeder Woche sich die Hefte mit den ver- besserten und beurteilten sehriftlichen Arbeiten in den Händen der Schüler befinden. Hierdurch wird den Wünschen derjenigen ltern Rechnung getragen, welche mit Recht Wert darauf legen, von den Fortschritten ihrer Söhne durch Einsicht in deren schriftliche Leistungen fortlaufend Kenntnis zu nehmen.