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6) Mitteilungen an die Eltern.
1. Berechtigungen. Vergl. unter F. 2. Lehrbücher Vergl. unter E, insbes. auch Anmerkung.
3. Befreiung von der Entrichtung des Schulgeldes.
Die Zahl der Freistellen richtet sich nach der Schülerzahl, von 20 Schülern kann einer von der Entrichtung des Schulgeldes freigegeben werden. Je nach der Zahl von Bewerbern können auch sog. halbe Freistellen bewilligt werden. Die Befreiung ist an den Nachweis guter Befähigung, tüchtigen Strebens und tadelfreien Betragens geknüpft. Sie erfolgt nur auf Nachsuchen und stets nur auf ein Jabr. Die seitherigen Inhaber müssen daher ihre Gesuche erneuern.
Ausser diesen 5% Freistellen sind noch 2 weitere Freistellen zu vergeben, die seit Jahren in dankenswerter Weise durch die Kredit-Kasse Wimpfen an Söhne ihrer Mitglieder in Vereinbarung mit dem Lehrerrat verliehen werden.
4. Die Ausstellung von Zeugnisabschriften.
Für Zeugnisabschriften ist eine Stempelgebühr von 50 Pfg. zu entrichten. Die ausserdem zu erhebende Schreibgebühr von 50 Pfg. findet Verwendung zu Bibliothekzwecken.
5. Ferien im Schuljahr 1905/06 Osterferien: 9. April bis 30. April. Pfingstferien: 11. Juni bis 18. Juni Herbstferien: 6. August bis 10. September. Weihnachtsferien: 24. Dezember bis 7. Januar. Schuljahrsschluss: 31. März 1906 Wir bitten die Eltern ausvärtiger Schüler, diese Termine bei den an die Eisenbahndirektionen zu richtenden Gesuchen um Schülerdauerkarten zu beachten.
6. Stenographieunterricht.
In dem Winterhalbjahr ist den Sechülern Gelegenheit geboten, gegen geringes Entgelt, dessen Höhe von der Zahl der Teilnehmer abhängig ist, Stenographieunterricht nach Gabelsberger System zu nehmen.
7. Badegelegenheit.
Im Sommerbalbjahr kann täglich unter Aufsicht der Schule in besonderer Badeanstalt am Neckar gebadet werden. Zur Bestreitung der Unkosten wird ein kleiner Beitrag erhoben.
8 Verkehr mit den Lehrern.
Direktor und Lebrer sind stets zu Auskunft und Rat gerne bereit. Wir bitten die Eltern, sich in allen Angelegenheiten vertrauensvoll an den Klassenlehrer oder den Direktor zu wenden. Wir betrachten jede Anfrage nur als die mit Freude zu begrüssende Betätigung der UÜberzeugung, dass Schule und Elternhaus gemeinsame Aufgaben zu er- füllen haben; dieses auf gegenseitigem Vertrauen beruhendes Verhältnis ist die Vorbe- dingung für die Erfolge auf dem Gebiete des Unterrichts und der Erziehung.
Es empfiehlt sich, einen zur mündlichen Aussprache beabsichtigten Besuch durch die Schüler dem betreffenden Lehrer oder dem Direktor vorher anzusagen, namentlich dann, wenn der Zweck des Besuchers Anfrage über die Fortschritte eines Schülers ist.
Der Direktor ist im Sommerhalbjahr täglich von 10— 12, im Winterhalbjahr täglich von 11—1 Uhr in dem Amtszimmer zu sprechen.


