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. Wer die Klasse IIb zur Zufriedenheit des Lehrerkollegiums durchlaufen und die Abschlussprüfung bestanden hat, erhält das Zeugnis über die wissenschaft- liche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst, das die damit ver- bundenen Berechtigungen gewährt. Es kann für die Zukunft ein Jahr früher erworben werden als seither.
Das Abgangszeugnis nach Durchlaufen der Klasse lla berechtigt zum Ein- tritt in die Prima einer hessischen Oberrealschule oder, sofern der Abiturient am fakultativen Lateinunterricht mit Erfolg teilgenommen hat, in die Prima eines hessischen Realgymnasiums ohne besondere Aufnahme-Prüfung und gewährt alle Berechtigungen, für die Primareife vorgeschrieben ist.
Wimpfen, im März 1900.
Grossherzogliche Direktion der Realschule.
Dr. K. Kemmer.


