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Die schriftliche Prüfung der Abiturienten fand vom 21.— 24. Februar und die mündliche unter dem Vorsitz des Direktors am 10. März statt. Von 21 Schülern der I. Klasse er- hielten 20 das Abgangszeugnis und das Zeugnis der wissenschaftlichen Befähigung zum einjährig-freiwilligen Militärdienst, 9 davon wurden von der mündlichen Prüfung befreit.
Für die körperliche Ausbildung der Jugend wurde hinreichend Sorge ge- tragen. Die günstige Lage der Stadt und der Schule kommt uns dabei sehr zu statten. Am 7. Juni machten alle Klassen unter Leitung ihrer Klassenführer einen Tagesausflug. Klasse I besuchte Stuttgart und Umgebung, Klasse II marschierte von Neckargerach über die Minnaburg nach Neckarsteinach, Klasse III ging über das Jägerhaus bei Heilbronn nach Theuserbad und Löwenstein, Klasse IV von Zwingenberg nach dem Katzenbuckel und Eberbach, Klasse V ging von Neudenau nach Neuenstadt und Kochendorf und Klasse VI von Neckarelz über Mosbach nach dem Hornberg. Im Sommerhalbjahr wurde im Neckar, wo die Schule eine eigene, neu eingerichtete Badeanstalt besitzt, unter der Leitung eines eigenen Schwimmlehrers eifrig gebadet und geschwommen.
Der Gesundheitszustand der Lehrer und Schüler war während des ganzen Schuljahrs gut.
Für die der Anstalt zugewiesenen Geschenke sagen wir den verehrlichen Gebern unsern verbindlichsten Dank. 9
11 3' 3 V. Bekanntmachung über Zeit und Bedingungen der Aufnahme in die Grossh. Realschule und Vorschule.
Das neue Schuljahr beginnt am Montag den 23. April. Anmeldungen zum Eintritt in die Realschule und Vorschule werden an diesem Tage von vormittags 8 Uhr an in dem Amtszimmer des Direktors entgegengenommen.
Die Aufnahmeprüfung findet ebenfalls am 23. April, von vormittags 10 Uhr an statt. Der Unterricht beginnt Dienstag den 24. April, vormittags 8 ¼ Uhr.
Zur Aufnahme in die Vorschule ist das zurückgelegte achte, zur Aufnahme in die Sexta der Realschule das zurückgelegte neunte Lebensjahr erforderlich. Bei genügender geistiger und leiblicher Reife können auch solche Knaben aufgenommen werden, dio bis zum 30. September dieses Jahres das achte, bezw. neunte Lebensjahr vollenden.
Zur Aufnahme in die Sexta der Realschule sind folgende Kenntnisse nachzuweisen:
a) Fähigkeit, deutsche Schrift zu schreiben und mit richtiger Betonung zu lesen. Die
Schüler, die Latein lernen wollen, müssen ausserdem lateinisch schreiben und lesen
können.
b) Ziemliche Sicherheit in der Rechtschreibung der in der Sprache des täglichen Lebens vorkommenden Wörter.
c) Kenntnis der Begriffswörter, ihrer Einteilung und Beugung, bei den Zeitwörtern nur der Hauptzeitformen.
d) Kenntnis der 4 Grundrechnungsarten in unbenannten ganzen Zahlen.
Der Eintritt in eine andere Klasse hängt von dem Nachweis derjenigen Kennt- nisse ab, die in den vorhergehenden Klassen erworben werden, worüber der Lehrplan die nötige Auskunft giebt.
Im Interesse der Eltern liegt es, ihre Kinder möglichst frühzeitig der Schule zuzuführen.
Jeder neu eintretende Schüler hat ein Entlassungszeugnis aus der früher von ihm besuchten Schule, den Geburtsschein und den Impfschein oder, wenn er das 12. Lebensjahr zurückgelegt hat, die Bescheinigung der zweiten Impfung vorzulegen.


