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Für die der Anstalt zugewiesenen Geschenke sagen wir den verehrlichen Gebern unsern verbindlichsten Dank, insbesondere dem Herrn Freiherrn von Heyl zu Herrus- heim in Worms für den zweiten Band des in seinem Auftrag herausgegebenen Pracht- werkes Geschichte der Stadt Worms von Boos und Herrn Reallehrer Dr. Dittmar für eine Wanduhr mit leuchtendem Zifferblatt.
V. Schlussfeier.
Die Schlussfeier, verbunden mit der Entlassung der Abiturienten findet am 25. März, nachmittags 2 ¼ Uhr im Saale des Badhotels zum„Ritter“ statt. Programme hierzu werden besonders ausgegeben.
— VI. Bekanntmachung über Zeit und Bedingungen der Aufnahme in die Grossh. Realschule und Vorschule.
Das neue Schuljahr beginnt am Montag den 18. April Anmeldungen zum Eintritt in die Realschule und Vorschule werden an diesem Tage von vormittags 8 Uhr an in dem Amtszimmer des Direktors entgegengenommen.
Die Aufnahmeprüfung findet ebenfalls am 18. April, von vormittags 10 Uhr an statt. Der Unterricht beginnt Dienstag den 19. April, vormittags 8 ¼ Uhr.
Zur Aufnahme in die Vorschule ist das zurückgelegte achte, zur Aufnahme in die 6. Klasse der Realschule das zurückgelegte zehnte Lebensjahr erforderlich. Bei genügender geistiger und leiblicher Reife können auch solche Knaben aufgenommen werden, die bis zum 30. September dicses Jahres das achte, bezw. zehnte Lebensjahr vollenden.
Zur Aufnahme in die 6. Klasse der Realschule ist Fertigkeit im Lesen deutscher und lateinischer Druckschrift, Tebung im Schöuschreiben, einige Sicherheit im Rechtschreiben und Kenntnis der 4 Grundrechnungsarten mit unbenannten und benannten ganzen Zahlen erforderlich.
Der Eintritt in eine andere Klasse hängt von dem Nachweis derjenigen Kennt- nisse ab, die in den vorhergehenden Klassen erworben werden, worüber der Lehrplan die nötige Auskunft giebt.
Im Interesse der Eltern liegt es, ihre Kinder möglichst frühzeitig der Schule zu- zuführen. Für diejenigen Kinder, die am Lateinunterricht teilnehmen wollen, ist der Eintritt in die obere Abteilung der Vorschule erforderlich, da in dieser der Latein- unterricht beginnt.
Für auswärtige Schüler empfiehlt sich die Schule durch ihre äusserst gesunde Lage und durch leichte Ueberwachung der Schüler, sowie ganz besonders dadurch, dass keine nachteiligen Ablenkungen der Zöglinge, wie sie die grösseren Städte bieten, vor- handen sind. Für geeignete Pensionen ist hinlänglich gesorgt. Die unterzeichnete Direktion ist zu jeder wünschenswerten Auskunft gerne bereit.
Jeder neu eintretende Schüler hat ein Entlassungszeugnis aus der früher von ihm besuchten Schule, den Geburtsschein und den Impfschein oder, wenn er das 12. Lebensjahr zurückgelegt hat, die Bescheinigung der zweiten Impfung vorzulegen.


