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Von den 115 Schülern, die im vergangenen Schuljahr die Anſtalt beſuchten, ſind 39 Einheimiſche, deren Eltern oder Pflegeeltern in der Gemeinde Wimpfen wohnen, und 76 Aus⸗ wärtige. Von letzteren ſind 1 aus dem Großherzogtum Heſſen; 61 aus dem Großherzogtum Baden, 12 aus dem Königreich Württemberg, 1 aus dem Königreich Baiern, 1 aus dem Königreich der Niederlande. 34 Auswärtige hatten Koſt und Wohnung in Wimpfen, 42 waren Ambulanten.
In Ende des Schuljahres 1830/31 verließen die Schule:
Aus der 1. Klaſſe mit dem Reifezeugnis und dem Zeugnis der wiſſenſchaftlichen Befähigung für den einjährig⸗freiwilligen Militärdienſt:
1) Bender, Wilhelm, aus Wimpfen, widmet ſich dem Bahndienſt.
2) Kauf mann, Wilhelm, aus Mosbach, wird Kaufmann.
3) Müller, Eberhard, aus Eberbach, wird Apotheker.
4) Pfeiffer, Nikolaus, aus Rimbach, trat in das Lehrerſeminar zu Bensheim ein.
5) Seligmann, Abraham, aus Rohrbach bei Sinsheim, wird Kaufmann.
6) Wagenbach, Andreas, aus Siegelsbach, widmet ſich dem Bahndienſt.
Von den Abiturienten erhielten drei die Note„gut“, drei die Note„genügend“. Aus der 2. Klaſſe: Botſch, Julius, aus Rappenau. Ehehalt, Heinrich, aus Neckarſulm. Aus der 3. Klaſſe: Oſt, Jakob, aus Wimpfen. Weil, Samuel, aus Steinsfurth, Aus der 4. Klaſſe: Bär, Ferdinand, aus Billigheim bei Mosbach. Kirchheimer, Lehmann, aus Grombach. Aus der 5. Klaſſe: Braun, Karl, aus Wimpfen. Im Lanfe des Schuljahres traten aus: Aus der 2. Klaſſe: Buhl, Friedrich, aus Wimpfen. Aus der 3. Klaſſe: Göttler, Auguſt, aus Bonfeld. Aus der 4. Klaſſe: Kieffer, Ernſt, aus Wimpfen. Klöckner, Wilhelm, aus Wimpfen. Liſchet, Jakob, aus Heidelberg Aus der 5. Klaſſe: Gumbel, Hugo, aus Heilbronn. Aus der 6. Klaſſe: Kober, Chriſtian, aus Wimpfen. Stapp, Auguſt, aus Wimpfen.
Von den 15 Schülern, die ohne das Reifezeugnis die Anſtalt verließen, widmeten ſich 11 dem Handels⸗ und Gewerbeſtand, 1 trat aus infolge Wegzugs ſeiner Eltern, 1 trat in eine andere Schule ein, 2 traten in die Volksſchule zurück.
4. Nachrichten und Beſtimmungen über Aufnahme, Schulverſäumniſſe, Austritt und Schulgeld.
1) Die Aufnahme der Schüler der höheren Bürgerſchule erfolgt in der Regel nur beim Beginn des Schuljahres und zwar an dem dazu beſtimmten, öffentlich bekannt gemachten Tage. Die Anmeldungen zur Aufnahme ſind, womöglich unter perſönlicher Vorſtellung des Aufzu⸗ nehmenden, bei dem Rektor der Schule anzubringen. Dabei iſt a. ein Geburts⸗ oder Taufſchein,
b. ein Impfſchein, c. ein Zeugnis über den bisher genoſſenen Unterricht vorzulegen.


