Jahrgang 
1929
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Auf folgende Punkte sei kurz hingewiesen:

1. Die Eltern haben Gelegenheit, jeden Lehrer wöchentlich einmal in der durch Aushang in der Eingangshalle bekannt gegebenen Sprechstunde aufzusuchen. Wir bitten, von dieser Gelegenheit recht häufig Gebrauch zu machen. Vorherige Anmeldung ist erwünscht.

2. Sämtliche Schüler sind von der Stadt gegen Unfälle in der Schule und auf dem Schulweg versichert. Bei Unfällen genannter Art ist dem Hirektor sofort Meldung zu erstatten, damit die Versicherungsgesellschaft möglichst bald benachrichtigt werden kann.

3. Muß ein Schüler dem Unterricht wegen Krankheit fernbleiben, so ist die Schule davon sofort in Kenntnis zu setzen. Bei der Rückkehr zum Unterricht hat der Schüler eine Bescheinigung der Eltern oder der Erziehungsberechtigten mitzubringen, aus der Art und Dauer der Krankheit er- sichtlich sind.

4. Zum pflichtmäßigen Unterricht gehören auch die Spielstunden und Wandertage. Uber Anträge zur Befreiung von der Teilnahme an den Spielnachmittagen entscheidet der Direktor. Ab- gesehen von den durch den Schularzt befrciten Schiiſern kommen in Betracht:

a) Schüler, die eine nennenswerte Zeit vor Beginn des Vormittagsunterrichtes das Elternhaus ver- lassen müssen und es bei Teilnahme an den Turnspielen erst im Laufe des späten Nachmittags oder Abends wieder erreichen können,

b) Schüler, die auf ihrem Schulwege eine so große Wegstrecke zurückzulegen haben, daß dies allein schon als körperliche Leistung anzusehen ist.

c) Für die dunklen Herbst- und Wintermonate können Schüler der Unter- und Mittelstufe von den Spielnachmittagen befreit werden, wenn sie eine längere unbebaute Wegstrecke in der Dunkelheit zurücklegen müssen.

5. Befreiung vom Turnen ist nur möglich mit Genehmigung des Schularztes.

6. Der Besuch von Wirtschaften ist den Schülern nur im Beisein verantwortungsbewußter Erwachsener gestattet. Das Kauchen ist den Schülern im allgemeinen untersagt. Nur die Schüler der Prima dürfen mit Erlaubnis der Eltern rauchen. Auf dem Wege zu und von der Schule ist auch ihnen das Rauchen verboten.

7. Die Eltern werden gebeten, die Konfirmation nach Möglichkeit in das Obertertiajahr zu legen, da im Stundenplan dieser Klasse auf den Konfirmandenunterricht in angemessener Weise Rück- sicht genommen ist.

8. Abmeldungen von Schülern sind unmittelbar an den Direktor zu richten.

Ferienordnung für das Schuljahr 1929 /30.

Schluß Wiederbeginn des Unterrichts:

1. Ostern Mittwoch, den 27. März Mittwoch, den 10. April 2. Pfingsten Freitag, den 17. Mai Dienstag, den 28. Mai 3. Sommer Samstag, den 13. Juli Freitag, den 16. August 4. Herbst Donnerstag, den 3. Oktober Mittwoch, den 16. Oktober 5. Weihnachten Samstag, den 21. Dezember Mittwoch, den 8. Januar 1930 6. Ostern 1930 Mittwoch, den 9. April 1930

Wiesbaden, den 27. März 1929. Dr. Wallbott,

Oberstudiendirektor.