Jahrgang 
1928
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9. Am 6. und 7. März fand unter dem Vorsitz des Direktors und im Beisein des städt. Schuldezernenten, des Herrn Stadtrats Dr. Osterheld, die mündliche Reifeprüfung statt. Sämt- liche Operprimaner bestanden die Prüfung.

10. Am 16. März 1928 bestanden 18 Schüler der Uͤllb die Schlußprüfung der Realschule und erlangten damit die Reife für die Obersekunda einer Oberrealschule. Vorsitzender des Prüfungsausschusses war der Direktor.

11. Am 24. März 1928 erfolgte die feierliche Entlassung der Abiturienten des Realgym- nasiums und der Realschüler, zu der auch die Eltern der Abiturienten erschienen waren. An- sprachen hielten der Direktor, Oberstudienrat Dr. Szymanski und der Abiturient Kampe.

12. Am 28. März wurde Albrecht Dürers anläßlich der 400. Wiederkehr seines Todes- tages in würdiger Meise gedacht. Die Schüler der mittleren und oberen Klassen versammelten sich im Festsaal des Oberlyzeums(am Boseplatz). Auch die Elternschaft war vertreten(vgl. S. 18). Studienrat Kaiser schilderte in seinen durch schöne Lichtbilder veranschaulichten Ausführungen das Leben und Schaffen des großen Menschen und Künstlers.

13. Das Schuljahr schloß Samstag, den 31. März, nach der 3. Stunde.

VIl. Aus den Verfügungen der Behörden.

1. Ministerialerlaß vom 25. April 1927: Ein Schüler, der zum Ostertermin von der Reifeprüfung zurückgestellt ist oder die Reifeprüfung nicht bestanden hat, kann bei weiterem Verbleiben an der Anstalt erst nach einem Jahre zur Reifeprüfung zugelassen werden. Wenn er aber die Schule verläßt und sich weiter vorbereitet, kann er bereits nach einem halben Jahre als Nichtschüler zur Reifeprüfung zugelassen werden.

2. Ministerialerlaß vom 30. Mai 1927: Die Schüler sollen von Zeit zu Zeit aut die Schonung der Tier- und Pflanzenwelt und auf die Gefahren des Feueranzündens im Walde hingewiesen werden,

3. Ministerialerlaß vom 12. August 1927: Neue Bestimmungen über die Versetzung der Schüler und Schülerinnen an den höheren Schulen Preußens,

4. Ministerialerlaß vom 24. August 1 927: Die Schulen sollen auf die Bedeutung des Jugendherbergswerkes aufmerksam gemacht und zur Erwerbung der körperschaftlichen Mit- gliedschaft angeregt werden.

5. Ministerialerlaß vom 3, November 1927: Aufnahmen von Studenten in die Staatlichen Pädagogischen Akademien. Am 1. Mai 1928 werden in die Akademien je 50 Stu- denten neu aufgenommen, und zwar in Elbing und Kiel zur Ausbildung evangelischer Volks- schullehrer und-lehrerinnen, in Bonn zur Ausbildung katholischer Volksschullehrer, in Frankfurt a. M. zur Ausbildung von Volksschullehrern und-lehrerinnen.

Der Bildungsgang ist zweijährig. Studiengebühren werden nicht erhoben. Unter ge- wissen Voraussetzungen können Stipendien gewährt werden. Internate sind mit den Akademien nicht verbunden. Arbeitspläne sind bei den Sekretariaten der pädagogischen Akademien er- hältlich, Aufnahmegesuche sind bis spätestens zum 15. März 1928 an die Akademiedirektoren unmittelbar zu richten. Der Meldung sind beizufügen:

1. ein Lebenslauf,

2, eine beglaubigte Abschrift des Reifezeugnisses einer neunklassigen höheren Lehr- anstalt oder eine Bescheinigung des Anstaltsleiters über die bestandene Reifeprüfung oder über das voraussichtliche Bestehen derselben,

3. ein Gesundheitszeugnis eines zur Führung eines Dienstsiegels berechtigten Arztes.

Im Laufe des Monats April werden die Bewerber, deren Aufnahme in die Akademie in Aussicht genommen ist, zu einer Prüfung ihrer musikalischen Kenntnisse und Fertigkeiten(vom Blatt Singen eines einfachen Liedes und Vertrautheit mit Klavier oder Violine oder Orgel) am