Aus den Verfügungen der Behörden.
1. Min.-Erlaß vom 7. Februar 1913: Schülervereine zu Zwecken, die an sich zu billigen sind, sind nur dann zulässig, wenn sie sich wirklich auf Schüler, und zwar solche, die einer und derselben Anstalt angehören, beschränken, so daß der Anstaltsleiter eine Verantwortlichkeit dabei übernehmen kann. Auch der Anschluß von Schülervereinen(Kränzchen usw.) an außerhalb der Schule stehende Verbände ist nicht statthaft.
Ob und wieweit Schüler in geeigneten Fällen— die Zustimmung der Eltern voraus- gesetzt— an besonderen Veranstaltungen und Einrichtungen von außerhalb der Schule stehenden Vereinen sich beteiligen dürfen, unterliegt der Genehmigung des Schulleiters.
2. Oberlehrer Dr. Horn wird zum Professor ernannt(Patent vom 24. Juni 1913) und erhält den Rang der Räte 4., Kl.
3. Min.-Erlaß vom 2. Juli 1913: Neue Maß- und Gewichtsbezeichnungen sind in den Unterricht einzuführen.
4. Min.-Erlaß vom 3. Januar 1913: Eine Untersuchung der hygienischen Verhältnisse der höheren Lehranstalten durch den Kreisarzt hat in regelmäßigen Abschnitten von 5 Jahren zu erfolgen.
5. Min.-Erlaß vom 20. November 1913: Die spinale Kinderlähmung gehört zu den über- tragbaren Krankheiten, die sofort anzuzeigen sind.
6. Vorschullehrer Schauß erhält durch Allerhöchsten Erlaß vom 13. Oktober 1913 den Kronenorden 4. Kl.
7. Professor Dr. Roßmann erhält die ministerielle Erlaubnis, den ihm von der fran- zösischen Regierung verliehenen Titel eines Officier d'Académie zu führen und die zugehörige Dekoration anzulegen.


