Jahrgang 
1903
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3. zur ausnahmsweisen Zulassung als Studierender an einer Technischen Hoch- schule,

4. Zzum Studium der Zahnheilkunde und zur Zulassung zu der zahnärztlichen Prüfung (Nachprüfung im Latein erforderlich),

5. zum Eintritt in den Dienst der Reichsbank,

6. zur Zulassung zur Fähnrichsprüfung,

7. zur Zulassung zur Seekadetteneintrittsprüfung(Zeugnis im Französischen und Englischengut).

d) Das Zeugnis der Reife für Obersekunda berechtigt:

1. zum einjährig-freiwilligen Militärdienst,

2. zum Studium an der Landwirtschaftlichen Hochschule in Berlin und der

Landwirtschaftlichen Akademie in Poppelsdorf,

zum Besuch der Akademischen Hochschule für die bildenden Künste in Berlin,

4. zur Zulassung zu der Prüfung als Zeichenlehrer an höheren Schulen,

5. zum Besuch der akademischen Hochschule für Musik in Berlin,

zur Zulassung zu der Prüfung als Turnlehrer,

zum Zivilsupernumerariat im Königlichen Eisenbahndienst, bei den

Provinzialbehörden(mit Ausnahme der Verwaltung der indirekten Steuern), bei

der Königlichen Berg-, Hütten- und Salinenverwaltung und bei der Justiz-

verwaltung,

8. zur Zulassung als bau- und maschinentechnischer Eisenbahnsekretär oder Eisenbahnbetriebsingenieur,

9. zum Eintritt als Apothekerlehrling mit nachfolgender Zulassung zu der Prüfung als Apotheker(Nachprüfung im Latein erforderlich),

10. zum Besuch der Gärtnerlehranstalt bei Potsdam(Nachweis von Kenntnissen im Latein erforderlich),

11. zur Meldung behufs Ausbildung als Intendantursekretär oder Zahlmeister in der Armee,

12. zur Marine-Ingenieurlaufbahn.

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e) Das Zeugnis der Reife für Untersekunda berechtigt:

zum Eintritt als Gehilfe für den subalternen Post- und Telegraphendienst mit nachfolgender Zulassung zur Postassistentenprüfung.

3. Erziehung durch Schule und Elternhaus.

Ihre erziehliche Aufgabe vermag die Schule nur dann mit Erfolg zu lösen, wenn sie von dem Elternhause gehörig unterstützt wird. Zur Ordnung und Pünktlichkeit, zum Fleiſs und zur gewissenhaften Befolgung aller Anordnungen der Schule müssen die Schüler zunächst im Elternhause sorgfältig erzogen werden. Namentlich ist hier darüber zu wachen, dass die Zerstreuung, welche das Leben und Treiben der Kurstadt mit sich bringt, von der Jugend möglichst ferngehalten, daſs vielmehr durch eifrige Beteiligung an dem von der Schule geleiteten turnerischen Spiel ein frischer Jugendsinn geweckt werde Vor allen Dingen ist zu verhüten, daſs die Schüler durch Teilnahme an verbotenen Verbindungen, durch vorzeitiges Nachahmen studentischen Tuns und Treibens die ernstlichste Gefahr laufen. Es kann auch nicht gut geheiſsen werden, daſs Schüler, wenn auch in noch so loser Be-

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