— 21—
II. Erlasse und Verfügungen der vorgesetzten Behörden.
(Erlasse des Herrn Unterrichtsministers, Verfügungen des Königlichen Provinazial- Schulkollegiums in Cassel.)
Erlaſs vom 7. März 1902: genehmigt die Errichtung dritter Abteilungen für die vier unteren Klassen unter der ausdrücklichen Bedingung, dafs die Stadt sich verpflichtet, eine zweite Realanstalt zu errichten, daſs die dritten Abteilungen von der Oberrealschule bis spätestens zu Ostern 1905 abgetrennt und ein besonderer Direktionsgehilfe bestellt wird.
Erlafs vom 21. Februar 1902: genehmigt die Einführung von Diehl, Französisches Übungsbuch, 2. Auflage.
Erlafs vom 31. Januar 1902: wünscht auch von den Schulen die Mitwirkung bei der Bekämpfung des Alkoholgenusses.
Verfügung vom 1. April 1902: weist die Direktoren der höheren Schulen Wies- badens an, zunächst für das Schuljahr 1902/03 den Schulunterricht auch im Sommer um S8, aber von Pfingsten bis zu den groſsen Ferien um 7 Uhr beginnen zu lassen.
Verfügung vom 21. April 1902: ordnet mit Zustimmung des Herrn Unterrichts- ministers für die höheren Schulen Wiesbadens die Ferien neu: Ostern vom Palmsonntag bis zum Montag nach dem weilsen Sonntag einschliefslich; Pfingsten vom ersten Pfingstfeiertage bis Montag nach Trinitatis einschliefslich; im Sommer vom dritten Sonntag im Juli vier Wochen und der auf diese Zeit folgende Montag; im Herbst vom Sonntag nach der Michaeliswoche 1 ½ Wochen; Weihnachten 14 Tage vom 23. Dezember mittags ab.
Erlafs vom 23. April 1902: weist erneut auf die Aufgabe der Schule hin, die Schüler an eine sorgfältige, leserliche und gefällige Handschrift zu gewöhnen. Eine Note über die Handschrift ist auch in das Reifezeugnis aufzunehmen.
Erlaſs vom 16. Oktober 1902: bestimmt, dafs die„Regeln für die Deutsche Recht- schreibung nebst Wörterverzeichnis 1902“ mit Beginn des Schuljahres 1903/04 an die Stelle der Regeln u. s. w. 1880“ treten.
Verfügung vom 8. Juli 1902: teilt mit, dafs der Herr Unterrichtsminister auf An- trag des Königlichen Provinzial-Schulkollegiums dem Oberlehrer Dr. Klein den Charakter als Professor verliehen hat.
Verfügung vom 19. Juli 1902: weist von neuem auf das Unwesen der Schüler- verbindungen hin.
Erlafs vom 8. Juli 19 02: trifft neue Bestimmungen über die Prüfung sog. Extraneer (Nichtschüler) behufs Nachweises der Reife für die Prima einer Vollanstalt.
Verfügung vom 14. August 1902: weist auf den Ministerialerlaſs(vom 3. April 1902) bezügl. der Erteilung des Zeichenunterrichtes an höheren Lehranstalten u. s. w. hin.
Verfügung vom 4. August 1902: bringt die Allerhöchsten Erlasse vom 6. Februar und 28. Juli,„betreffend den durch Zeugnisse der Deutschen Gymnasien und Realgymnasien, sowie der preufsischen Oberrealschulen zu erbringenden Nachweis des für die Zulassung zum Offizierberuf in Heer und Marine erforderlichen wissenschaftlichen Bildungsgrades“ zur Kenntnis. (Vergl. Berechtigungen!)
Erlafs vom 12. Juli 1902: betrifft die ungeeignete Lektüre der Schüler höherer Lehranstalten.


