Jahrgang 
1928
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Vordrucke für die Gesuche werden auf Anforderung von der Studienstiftung des Deutschen Volkes(Wirtschaftshilfe der Deutschen Studentenschaft E. V.), Dresden-A. 24, Kaitzerstraße 2, an die höheren Lehranstalten übersandt.

Ministerialerlaß vom 6. Oktober 1926. Zulassung zu den ärztlichen und zahn ärztlichen Prüfungen. Bei der Zulassung zur ärztlichen und zahnärztlichen Vorprüfung haben Abiturienten lateinloser Schulen nachzuweisen, daß sie im Lateinischen die Kenntnisse erworben haben, die für die Versetzung in die Obersekunda eines deutschen Realgymnasiums gefordert werden. Als Nachweis hierfür dient entweder ein mindestens genügendes Urteil im Lateinischen im Reifezeugnis einer Schule mit wahlfreiem Lateinunterricht(also einer Oberrealschule) oder ein auf Grund einer Prüfung ausgestelltes Zeugnis des Leiters eines deutschen Gymnasiums oder Realgymnasiums.

Ministerialerlaß vom 20. Februar 1928. Vorbereitung für das technische Studium. Für alle technischen Berufe sind neben dem wissenschaftlichen Studium umfangreiche praktische Kenntnisse von so großer Wichtigkeit, daß von den Hochschulstudierenden aller Fachrichtungen, mit Ausnahme der Chemie und der Technischen Physik, der Nachweis eines Mindestmaßes praktischer Ausbildung teils bereits bei der Immatrikulation, teils bei den Diplomprüfungen verlangt wird.

Für diese praktische Ausbildung, die einen wesentlichen Bestandteil der Gesamtaus- bildung darstellt, bestehen außer den Vorschriften in der Diplomprüfungsordnung für ver- schiedene Studienrichtungen auch Ausführungsbestimmungen der Fakultäten. Da die prak- tische Ausbildung teilweise bereits vor dem Beginn des Hochschulstudiums erworben werden muß und hierzu die einzelnen sich rechtzeitig geeignete Ausbildungsstellen sichern müssen, ist es erforderlich, daß sich die zu einem technischen Studium entschlossenen Oberprimaner 6 Monate vor ihrer Reifeprüfung nach den für ihre praktische Ausbildung zu beachtenden Vorschriften und Richtlinien erkundigen. Für diese Auskunfterteilung und für die Betreuung der praktischen Ausbildung sind an den meisten deutschen Technischen Hochschulen Prakti- kantenstellen eingerichtet, die sich vorerst vorwiegend mit der Ausbildung im Maschinenbau, Elektrotechnik, Schiffbau und Luftfahrwesen befassen, aber meist auch Auskünfte über die anderen Fachgebiete geben oder vermitteln können. Solche Auskünfte sind zweckmäßig unter Nennung des gewählten Studiums von der Praktikantenstelle der Technischen Hoch- schule zu erbitten, an der der Beginn des Studiums beabsichtigt ist.

Die Anschriften der in Preußen eingerichteten Praktikantenstellen sind:

Für die Technischen Hochschulen Aachen und Hannover: Praktikantenamt, Dortmund, Brandenburger Straße 1; für die Technische Hochschule Berlin: Praktikantenamt, Technische Hochschule, Charlottenburg 2; für die Technische Hochschule Breslau: Praktikantenamt Technische Hochschule, Breslau, Hansastraße.

Für die außerpreußischen Technischen Hochschulen empfiehlt es sich, bei der Hoch- schule selbst sich nach der Anschrift der Praktikantenstelle oder der sonst vorhandenen Auskunftsmöglichkeiten zu erkundigen.