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starken Hitze den Unterricht vorzeitig schließen müssen, so brachte der Winter, insbesondere aber der Februar, eine nur noch der älteren Generation bekannte Kälte von ungewöhnlicher Stärke und Dauer. Dazu gesellte sich leider eine, wenn auch in ihrem Verlauf nicht bösartige, aber doch in ihrer Ausbreitung sehr schlimme Grippe, sodaß der Unterrichtsbetrieb in der Mitte des Monats Februar zunächst eingeschränkt, dann aber wegen der drohenden Kohlen- not ganz eingestellt werden mußte. So fiel vom 20. Februar an für 11 Schultage der allge- meine Unterricht aus, und nur die beiden Oberprimen wurden mit Rücksicht auf die bevor- stehende Reifeprüfung weiter unterrichtet, wenn auch unter erschwerenden Umständen. Denn obwohl unsere Schule selbst ausreichend mit Brennstoff für den ganzen Winter versehen war, mußte mit Rücksicht auf die sehr geringe Zufuhr die Heizung völlig einge- stellt werden; die beiden Primen aber fanden gastliche Aufnahme zunächst bei dem Staat- lichen Gymnasium, dann im Städtischen Reform-Realgymnasium, wo einige Räume für diesen Zweck geheizt wurden.
Damit nun nach Wiederbeginn des Unterrichts, der Montag, den 4. März, stattfand, weitere Störungen möglichst vermieden würden, wurde die mündliche Reifeprüfung in die Zeit dieser„Kohlenferien“ verlegt; sie begann daher Freitag, den 1. März, unter dem Vorsitz des Direktors im Hause des Reform-Realgymnasiums und wurde an den folgenden 3 Tagen fortgesetzt. Den 52 Abiturienten, die sich ihr unterzogen, wurde das Zeugnis der Reife zugesprochen, wobei 14 die Note„Gut bestanden“ erhielten. Leider konnte ein Abiturient, der zwischen der schriftlichen und mündlichen Prüfung an Blinddarmentzündung erkrankte, die Prüfung noch nicht abschließen; sie wird alsbald nach seiner Genesung ab- gehalten werden. Bald nach Abschluß der Prüfung wies Herr Dr. med. Weiß im Neuen Museum die Abiturienten der Wiesbadener höheren Knabenschulen in ernsten, ein- dringlichen Ausführungen auf die sittlichen Gefahren der Gegenwart und die starke Verantwortlichkeit jedes einzelnen für Volkswohl und Volksschicksal hin. Die Entlassung der Abiturienten soll am 27. März bei der allgemeinen Schlußfeier der Schule stattfinden.
VIII. Aus den Verfügungen der Behörden.
Ministerialerlaß vom 9. September 1926. Studienstiftung des Deutschen Volkes für Abiturienten. Die Wirtschaftshilfe der Deutschen Studentenschaft hat den Einreichungs- termin für Gesuche um Aufnahme in die Studienstiftung des Deutschen Volkes für Abiturienten, die im Sommersemester das akademische Studium beginnen wollen, auf den 1. November des vorhergehenden Jahres festgesetzt. In Frage kommen nur Bewerbungen von wissen- schaftlich ausnahmsweise tüchtigen und begabten, menschlich wertvollen Abiturienten aller Stände, denen die Mittel zum Studium fehlen. Nur wirklich erstklassige Gesuche haben Aus- sicht auf Berücksichtigung durch die Studienstiftung.
Einreichung der Gesuche kann lediglich erfolgen durch die Schulleitungen der höheren Lehranstalten; Gesuchseinsendung auf anderem Wege ist zwecklos. Frühere Einsendung als zum letzten Termin ist dringend erwünscht. Zu spät einlaufende Gesuche werden unter keinen Umständen berücksichtigt. Die Entscheidung über die Gesuche erfolgt voraussichtlich Anfang März.


